Der Fall des ehemaligen Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm (40) sorgte schweizweit für Aufsehen. Ihm wurde vorgeworfen, eine Prostituierte misshandelt zu haben. Anfang Juli dieses Jahres sprach ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich eingelegt. Das berichtet der «Bote der Urschweiz». Mit diesem Entscheid geht der Fall in die zweite Runde und der Politiker, der inzwischen zurückgetreten ist, muss vor dem Obergericht antraben. Der Termin dafür steht dem Bericht zufolge allerdings noch nicht fest.
Diethelm hatte sich im Juni 2021 mit einer Prostituierten (27) für 4200 Franken zu Sadomaso-Spielchen verabredet. Wegen des vereinbarten Honorars kam es am Treffen jedoch plötzlich zu einer wüsten Auseinandersetzung, bei der der Politiker auch handgreiflich geworden sein soll.
Die Vorwürfe in der Anklage waren happig: Diethelm soll die Frau derart misshandelt haben, dass sie sich gar in Lebensgefahr befunden hätte. Hinzu kam der Vorwurf, dass er die Prostituierte mit einer Substanz gefügig gemacht haben soll. Schliesslich wurde er wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher einfacher Körperverletzung und verbotener Pornografie schuldig gesprochen. (dzc)