Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm (40) ist am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen einfacher Körperverletzung und illegaler Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Freigesprochen wurde er jedoch von schweren Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Nun will auch Diethelm vorsorglich Berufung anmelden, wie sein Anwalt mitteilte.
Sobald das begründete Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vorliege, werde Diethelm entscheiden, ob er wirklich weiterziehe, schreibt sein Anwalt in einer Stellungnahme am Mittwoch. Die vorsorgliche Berufungsanmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Obergericht weiterziehen zu können.
Was bedeutet das Urteil für die weitere politische Karriere von Diethelm? Ein Teil der Partei ging bereits vor dem Urteil auf Distanz zu ihrem langjährigen Mitglied. Die SVP des Kantons Schwyz forderte von der Ortspartei Wägital die Sistierung von Diethelms Mitgliedschaft.
Dieser Forderung kam Diethelm am späten Dienstagabend in einer Mitteilung zuvor: «Hiermit erkläre ich, dass ich meine Parteimitgliedschaft in der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bis zu einem rechtsgültigen Urteil sistiere, d.h. weder an Sitzungen, Versammlungen und dergleichen teilnehmen werde.» Er werde seiner Tätigkeit als Kantonsrat aber dennoch nachgehen. Zudem kündigte er an, sich bis zu einem rechtsgültigen Urteil nicht mehr zum Fall zu äussern.
Ortspartei verteidigt Diethelm
Gegenüber Züri Today nahm der Präsident von Diethelms Ortspartei Wägital Stellung – noch bevor Diethelm selbst seine Mitteilung verschickte. «Wir werden jetzt zusammensitzen und das in Ruhe anschauen», so Karl Mächler. Danach werde man entscheiden, was «der beste Weg» ist. Allerdings verteidigt er seinen SVP-Kollegen auch: «Man kann jetzt nicht über ihn herfallen und ihn schlechtmachen, weil er ein paar Bildchen hatte», so Mächler.
Bei den von Mächler genannten «Bildchen» handelte es sich um verbotene Tierpornografie. Für den Besitz der Aufnahmen wurde Diethelm verurteilt. Mächler allerdings findet: «Da kann man natürlich geteilter Meinung sein.»
So sieht das die kantonale SVP allerdings nicht. Am Dienstag teilte Roman Bürgi, Präsident der SVP Schwyz, mit, dass er auch nach dem Urteil an der Forderung nach einem Parteiausschluss Diethelms festhalte.
«Die Ortspartei SVP Wägital wurde letzte Woche aufgefordert, die Parteimitgliedschaft von Bernhard Diethelm per sofort und bis zu einem allfälligen Freispruch zu sistieren», so Bürgi weiter. Das hat Diethelm nun selbst getan. (sie/SDA)