Erstmals in der Schweiz
Verwahrter der Strafvollzugsanstalt Bostadel mit Exit gestorben

Ein in der Strafvollzugsanstalt Bostadel verwahrter Mann konnte mithilfe von Exit sterben. Das ist der erste Fall eines Häftlings, der begleiteten Suizid begehen durfte.
Publiziert: 08.03.2023 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2023 um 14:12 Uhr
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Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Bostadel hat sich mithilfe von Exit das Leben genommen.
Foto: Ex-Press Blick

Zum ersten Mal in der Schweiz ist ein Verwahrter im Gefängnis mithilfe von Exit gestorben. Bereits vor Jahren hatte der Sexualstraftäter Peter Vogt (72), der seit über 25 Jahren im Gefängnis sitzt, Sterbehilfe für Häftlinge gefordert.

Nun ging dieser Wunsch für einen seiner Mitinsassen in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug in Erfüllung, berichtet die «WOZ» in einer Vorabmeldung. Am 28. Februar konnte der Häftling dank der Bewilligung der Justizvollzug und Wiedereingliederung den begleiteten Suizid in Anspruch nehmen. Der Ablauf fand nicht in der Vollzugseinrichtung statt, heisst es.

Mit Exit die Strafe verkürzen?

Zum Thema Sterbehilfe für Häftlinge wird seit einigen Jahren eine Diskussion geführt. Kritiker sind der Ansicht, dass Verbrechern diese Option nicht zur Verfügung stehen sollte, weil sie sich damit ihrer Strafe entziehen würden.

Allerdings bleiben viele Verurteilte hinter Gittern, auch nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben – weil sie als für die Gesellschaft gefährlich eingestuft werden.

Wie die «WOZ» berichtet, hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug nun ein Grundlagenpapier erarbeitet, worin steht, dass auch Verwahrte das Recht auf begleiteten Suizid haben. Das letzte Wort hat jedoch stets die einweisende Behörde.

Nach dem Fall des Mannes in Bostadel könnte sich also Peter Vogts Wunsch erfüllen. (man)

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Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

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