Er will seine Waffen behalten
Mann ballert in Zürich auf Tauben – und zieht vor Gericht

Ein Limmattaler will seine Waffen auf keinen Fall abgeben. Die Behörden hatten dies jedoch angeordnet. Um seine Gewehre zu behalten, legte er sich mit der Justiz an. Ohne Erfolg.
Publiziert: 21.09.2023 um 12:11 Uhr
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Ein Waffennarr schoss 2021 mehrmals auf Tauben. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Um jeden Preis wollte ein Waffenliebhaber seine Gewehre behalten. Ginge es nach dem Staat, hätte er die gefährlichen Geräte längst abgeben müssen. Seine Beschwerden wurden von einer Instanz nach der anderen abgewiesen. 

Der Sammler beherbergt ungefähr 30 Objekte in seinem Haus, wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt. Von Sturmgewehren über Karabiner und Pistolen bis zu Jagdwaffen sei alles dabei. Die Behörden beschlagnahmten alle Waffen, weil sie die Sicherheit und Ordnung für die Öffentlichkeit gewährleisten wollten.

Von Auto aus gezielt

Und tatsächlich: Im Frühherbst 2021 konnte man fast meinen, der Limmattaler spiele in einem Hollywood-Film mit. Nachdem er sein Auto vor einem Laden abgestellt hatte, schraubte er einen Schalldämpfer auf eines seiner Gewehre und öffnete das Schiebedach, wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt. Anschliessend positionierte sich mit der Schusswaffe in der Hand und feuerte auf eine Taube – direkt vor einem Laden in der Region Zürich.

Das war nicht der einzige Vorfall: An einem anderen Tag habe er auf einem Bauernhof auf Tauben gezielt und tötete mehrere von ihnen. Ausserdem soll er auch Waffen ohne Bewilligung besessen haben. Die nötigen Waffenscheine hätten gefehlt. 

Der Mann wurde im September 2021 wegen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Vergehens gegen das Jagdgesetz und mehrerer Übertretungen per Strafbefehl verurteilt. Das Statthalteramt des Bezirks Dietikon verfügte 2022 definitiv, dass diverse Waffen und Zubehör beschlagnahmt werden müssen. Das Statthalteramt plante, die eingezogenen Gegenstände zu verkaufen. Mit dem Geld aus dem Verkauf sollten die Verfahrenskosten gedeckt werden. 

Gefahr von «missbräuchlicher Verwendung von Schusswaffen»

Es half alles nichts: Der Limmattaler Schütze muss definitiv auf seine Schusswaffen verzichten. Dies hat das Bundesgericht im August entschieden und bestätigte somit das Urteil des Statthalteramtes Dietikon, des Regierungsrats als erste Beschwerdeinstanz und des kantonalen Verwaltungsgerichts. Das Bundesgericht schreibt, dass beim Mann die Gefahr «missbräuchlicher Verwendung von Schusswaffen» besteht. Und dafür gebe es ein schlagendes Argument: «Er hat bereits mehrfach – auch an öffentlichen Orten – teilweise unter zusätzlicher Verwendung von verbotenem Zubehör Schüsse abgegeben.» So beispielsweise vor dem besagten Einkaufsladen.

Der Beschwerdeführer habe mit seinem Verhalten gezeigt, dass er nicht gewillt sei, die geltenden Regelungen einzuhalten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu pflegen, führte das Bundesgericht weiter aus. Die Beschlagnahmung sei verhältnismässig. Die Gerichtskosten von 2000 Franken muss der Waffennarr selber berappen. (ene)

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