Jahrelang arbeitete ein homosexueller Mann (51) für die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ). Erst als Tramführer, dann als Billettkontrolleur. Dann folgte die Kündigung. Dagegen wehrte sich der 51-Jährige und zog vor das Verwaltungsgericht. Er behauptete, dass sein Chef ihn gefeuert habe, weil er schwul sei. Die Kündigung sei daher nicht rechtens.
Beim Prozess wurde jedoch deutlich, dass der VBZ-Kontrolleur nicht aus heiterem Himmel rausgeschmissen wurde. Zuvor hatten sich Beschwerden von Kollegen und Fahrgästen gehäuft, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Er baggerte einen Chauffeur auf peinliche Art an
Vor dem Verwaltungsgericht Zürich wurde kein gutes Bild von dem 51-Jährigen gezeichnet. Er wurde als unfreundlich und arrogant beschrieben. Zudem soll er seine Macht missbraucht haben. Erwischte er einen attraktiven Mann ohne Billett, soll er besonders entgegenkommend gewesen sein und auf eine Busse verzichtet haben. Gleichzeitig machte er keinen Hehl daraus, dass er bei Frauen anders handeln würde.
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Zudem verhielt er sich nicht angemessen gegenüber seinen Kollegen und lästerte er über «dicke Hintern», «fettige Haare», «unmögliche O-Beine» oder bezeichnete eine Kollegin als «Mannsweib». Auch ein Buschauffeur beschwerte sich über den 51-Jährigen. Er habe ihn vor den Gästen auf «vulgäre und peinliche Art angebaggert». Überhaupt erzählte der VBZ-Kontrolleur wohl freizügig, was er alles mit anderen Kollegen anstellen wollen würde.
Er sollte eine Therapie machen
Die Anschuldigungen häuften sich und der Homosexuelle wurde zur Rede gestellt. Daraufhin setzte er wohl mehrere Kolleginnen unter Druck, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Daraufhin wurde der Kontrolleur freigestellt und kurz darauf gefeuert. Begründung: «schwerwiegende Verhaltensmängel».
Und der Ex-Angestellte zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied: Die Kündigung war rechtens. Zwar wurde die Arbeit des Mannes in den Mitarbeitergesprächen als gut bezeichnet. Doch schon damals wurde sein Verhalten bemängelt. Und zwar so schlimm, dass sogar die Rede von einer Therapie war.
Nun ist der VBZ-Kontrolleur seinen Job endgültig los. Die geforderte Wiedereinstellung wurde abgewiesen. Er muss stattdessen die Gerichtskosten übernehmen: knapp 7000 Franken. (jmh)