Seit Monaten hält ihr Rollator das Rentnerehepaar Spring auf Trab. Auf einem Flug der Swiss ging das Gerät verloren. Wie viele Stunden Paul Spring (81) aus Killwangen AG inzwischen damit verbracht hat, ihn zu suchen, kann er gar nicht mehr beziffern. «Ich habe so oft telefoniert und gefragt. Niemand wollte mir helfen», sagt der Senior zu Blick. «Eine Frechheit!»
Im März fliegt er mit seiner Frau Josephine (81) von Zürich nach Mallorca. Sie ist krank – und auf die Gehhilfe angewiesen. Paul Spring erklärt: «Wir haben einen Invalidentransport organisiert und konnten ihren Rollator am Check-In abgeben.»
«Niemand konnte helfen»
Auf Mallorca angekommen, fehlt vom Gerät aber jede Spur. Spring ärgert sich: «Die Swiss hat unseren Rollator verloren!» Statt dem Bus für 8 Euro muss das Paar ein Taxi für 100 Euro nehmen. Immerhin: Das Hotel vermietet seiner Frau einen Rollator für 40 Euro.
Spring ruft bei der Swiss an, meldet den Verlust. Man werde es abklären, heisst es. Die Ferien verstreichen. Ohne eine Rückmeldung. «Auf dem Rückflug habe ich noch versucht, vor Ort am Flughafen Informationen zu bekommen, aber niemand konnte mir helfen», sagt der Senior.
Spring ist wütend: «Die Swiss verhühnert erst unseren Rollator, dann stellt sie sich taub!» Ihm bleibt nichts anderes übrig, als seiner Frau einen neuen Rollator zu kaufen. «Ich habe der Swiss mitgeteilt, sie könnten den Rollator entsorgen, ich verlange aber eine Rückerstattung», erklärt der Rentner.
Seitdem herrscht Funkstille. Spring schaltet einen Anwalt ein, der die Rückerstattung schriftlich beantragt: 40 Franken für den Mietrollator, 279 für die Neuanschaffung und 78 für das Zubehör, insgesamt 397 Franken. Doch von der Swiss kommt keine Reaktion. Der Anwalt fragt nach – und bekommt keine Antwort. Zwar meldet irgendwann eine Drittfirma, der Rollator sei gefunden worden. Wie das Gerät aber wieder zu seinen Besitzern kommen soll, bleibt offen.
Erst als Blick sich einschaltet, bricht die Swiss ihr Schweigen. Man habe den Rollator bereits am Tag der Ankunft auf Mallorca wiedergefunden, teilt die Airline mit. Jedoch habe man die Kontaktadresse von Herrn Spring auf Mallorca nicht gekannt, weshalb der Rollator wieder zurück nach Zürich geflogen sei.
«Möchten uns entschuldigen»
Paul Spring erzählt, er habe wegen des Rollators mehrfach bei der Swiss angerufen. Diese Telefonate wurden scheinbar nicht bearbeitet. Die Swiss registrierte die Verlustmeldung nämlich erst am 11. April, als sie von Springs Anwalt schriftlich kontaktiert wird. Man habe den Rollator nicht mehr zustellen können, weil der Rentner den Verlust nicht innert der Frist von einer Woche gemeldet habe.
Die Airline hält aber fest, dass Spring ein Anrecht auf Entschädigung habe: «Dass die Auszahlung noch nicht erfolgt ist und dass die Schreiben des Rechtsanwaltes nicht beantwortet wurden, dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen.»
Spring sagt dazu: «Da bin ich ja mal gespannt, ob diese Entschädigung kommt.» Für ihn ist klar: «Das nächste Mal fliege ich mit Edelweiss!»
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