Als er einen Korb bekam, soll er mit einer Wasserflasche zugeschlagen haben: Der «Tages-Anzeiger» dokumentiert am Dienstag einen sexuellen Übergriff an Bord eines Swiss-Flugs vom 24. auf den 25. April 2023 nach Zürich. Die Details des Vorfalls gehen aus einem neuen Urteil des Bundesstrafgerichts hervor.
Alles soll damit begonnen haben, dass der Verdächtige seinen Ellbogen immer weiter über die Armstütze zu seinem Opfer geschoben habe. Anschliessend entwickelte sich ein Gespräch über das Zürcher Nachtleben und Drogen. Plötzlich verschob der Ältere das Gesprächsthema jedoch in eine andere Richtung.
Womit sich das Bundesstrafgericht befasst
Er soll dem Jüngeren erzählt haben, dass er homosexuell sei und besondere sexuelle Vorlieben habe. Dies soll der Geschädigte bei der Polizei ausgesagt haben. Der jüngere Mann reagierte, in dem er seine Kopfhörer aufsetzte und den aufdringlichen Sitznachbarn ignorierte.
Davon liess sich der mutmassliche Täter aber nicht beirren und berührte den Mann mit den Beinen. Daraufhin habe der klargestellt, dass er nicht schwul sei und sein Sitznachbar mit den Berührungen aufhören solle, wie das Opfer gegenüber der Polizei gesagt haben soll.
Platzwechsel bringt nichts
Doch der renitente Passagier habe weitergemacht, ihn am linken Arm gestreichelt und gesagt: «Komm Junge, du hast es doch noch nie probiert.»
Damit nicht genug: Der Sitznachbar kam ihm immer näher. Er soll sich dicht über ihn gebeugt und gefragt haben, ob er ihm «eins blasen» soll und seine Füsse lecken dürfe. Die klare Antwort: Nein.
Trotz Aufforderung liess der Sitznachbar nicht von ihm ab und küsste auch noch seinen Arm. Schliesslich soll der Belästigte aufgestanden sein und die Cabin Crew um einen anderen Sitzplatz gebeten haben.
Diese notierte im «Passenger Disturbance Report», mit dem die Airline Vor- und Störfälle festhält, dass der Geschädigte wegen «sexueller Belästigung durch den Beschuldigten» einen neuen Sitzplatz zugewiesen bekam. Der Beschuldigte liess aber selbst nach dem Platzwechsel nicht locker.
Er habe sein Opfer am neuen Platz aufgesucht und es am Arm gepackt, woraufhin dieses ihn weggestossen haben soll. Der ältere Mann soll zu Boden gefallen und seinem Opfer eine volle Wasserflasche gezielt auf die linke Gesichtshälfte geschlagen haben. Der Angegriffene blieb unverletzt. Eine Zeugin, die neben dem Attackierten sass, soll den Wasserflaschen-Angriff gegenüber der Kantonspolizei Zürich bestätigt haben.
900 Franken Busse
Bei der Einvernahme gab der Beschuldigte an, betrunken gewesen zu sein und «eventuell einen Blackout» gehabt zu haben, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Gegen den Strafbefehl der Bundesanwaltschaft legte der Mann Einspruch ein und erhob zudem Vorwürfe gegen seinen Sitznachbar. Dieser habe seine Kopfhörer beschädigt, ihn getreten und mit den Fingernägeln blutig gekratzt.
Das Bundesstrafgericht schenkt dem Verdächtigen in seinem Urteil keinen Glauben. Seine Aussagen bezüglich der Fusstritte seines Opfers seien «als blosse Schutzbehauptungen und als Versuch der Diskreditierung des Geschädigten zu qualifizieren». Es verdonnert den Mann wegen sexueller Belästigung und Tätlichkeiten zu einer Busse von 900 Franken. Ferner muss er 2177 Franken Verfahrenskosten zahlen. Laut «Tages-Anzeiger» will der Beschuldigte auch gegen dieses Urteil Berufung einlegen.
Strafbares Verhalten in Flugzeugen und Helikoptern ist Bundessache, weshalb das Bundesstrafgericht sich mit dem Fall aus dem April vergangenen Jahres befasst. Zahlen aus dem vergangenen Jahr belegen, dass sexuelle Übergriffe an Bord von Flugzeugen vereinzelt vorkommen. So meldeten die Schweizer Airlines dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im vergangenen Jahr 15 solcher Vorfälle.
Im ersten Halbjahr 2024 übermittelten die Airlines zudem drei Meldungen wegen sexueller Belästigung, wie Bazl-Sprecher Christian Schubert auf Anfrage mitteilt. Bis 12. Juli 2024 wurden dem Bazl insgesamt 702 Vorfälle, in denen sich Passagiere daneben benahmen, gemeldet. Im letzten Jahr betrug die Anzahl der gemeldeten Vorfälle 1347.
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