Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen 51-jährigen verhinderten Dschihad-Reisenden erhoben. Der Algerier soll nach einer misslungenen Reise nach Syrien in der Schweiz Attentatspläne im Namen der Terrormiliz IS verfolgt haben.
Nachdem ihm die Reise zur islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) misslungen war, reiste er als Flüchtling getarnt von der Türkei nach Europa und 2021 in die Schweiz, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mitteilte.
Hier und an seinen anderen Aufenthaltsorten in Europa beabsichtigte er, sich mit Mitgliedern und Unterstützern des IS zu vernetzen und sich für die Terrormiliz zu betätigen. Dabei verfolgte er den Plan, in Europa ein terroristisches Attentat im Namen des IS zu verüben. Als mögliches Zielland erwog er Frankreich.
Kontakt mit IS-Mitgliedern
Konkret lautet die Anklage auf die verbotene Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Organisation sowie verbotene Gewaltdarstellung.
Gemäss der Anklage reiste der Mann 2017 aus Algerien in die Türkei in der Absicht, sich in Syrien dem IS als Kämpfer anzuschliessen. Als Flüchtling getarnt, gelangte er 2020 nach Europa. Im Dezember 2021 erreichte er die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde abgelehnt und er hätte ausreisen müssen.
Im März 2022 wurde er auf Anordnung der BA verhaftet. Vor und nach seiner Ankunft in der Schweiz war der Angeklagte um Kontakte zu anderen IS-Mitgliedern und -Unterstützern in Europa und insbesondere in Frankreich bemüht.
Daneben soll der Mann verschiedene Personen mit der IS-Ideologie indoktriniert haben. Dazu verschickte er über Facebook über 100 Videos, Bilder und Texte, welche die Terrormiliz verherrlichen. Auch führte er entsprechende Chatunterhaltungen.
Verbotene Gewaltdarstellung
Auf seinem Mobiltelefon speicherte der verhinderte Dschihad-Reisende verbotene Gewaltdarstellungen, weshalb er sich ebenfalls vor dem Bundesstrafgericht verantworten muss.
Der Beschuldigte wurde gleichzeitig mit der Eröffnung des Strafverfahrens der BA verhaftet. Er sass bis Ende 2023 in Untersuchungshaft und seither im vorzeitigen Strafvollzug.
Ihre Strafanträge stellt die BA an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Das Verhandlungsdatum war am Donnerstag nicht bekannt. Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.