Bezirksgericht Zürich
Ex-Offizier der Kantonspolizei stalkte und bedrohte Geliebte

Während er Offizier der Kantonspolizei Zürich war, schwängerte er seine Geliebte. Als sie die Beziehung zum Familienvater beenden wollte, drohte er damit, das gemeinsame Kind zu töten. Nun wurde der Mann verurteilt.
Publiziert: 14.01.2022 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 14.01.2022 um 18:03 Uhr
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Wegen Stalkings musste sich ein Mann vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Foto: Philippe Rossier

Vor dem Bezirksgericht Zürich musste sich kürzlich ein Ex-Offizier der Kantonspolizei Zürich verantworten. Der Grund: Der zum Tatzeitpunkt 45-jährige stalkte und bedrohte seine Geliebte, nachdem sie ihn verlassen wollte. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, wurde der Mann nun wegen mehrfacher Nötigung und Hausfriedensbruch zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Dazu kommen Gebühren von 7200 Franken sowie die Anwaltskosten der betroffenen Frau in der Höhe von 35'000 Franken.

Sexuelle Kontakte verlangt

Der Streit begann, als ihn die Geliebte während der Schwangerschaft verlassen wollte. Er wollte ihren Entscheid aber nicht akzeptieren. Ein Jahr nach der Geburt ihres gemeinsamen Sohnes eskalierte die Situation richtig – denn die Frau verlangte ihren Hausschlüssel zurück.

Wenn das so sei, sagte er, sei er gezwungen, das Kind, sie und sich umzubringen, heisst es in der Anklageschrift. Damit versuchte der Mann der verängstigten Frau seinen Willen aufzuzwingen, wie es weiter heisst. Beispielsweise verlangte er von ihr klar festgelegte und sich wiederholende sexuelle Kontakte – jeweils am Geburts- und Zeugungstag des gemeinsamen Kindes. Das gelang ihm aber nicht.

129 Seiten lang

Regelmässig schrieb er ihr auch E-Mails, Briefe sowie Skype-Nachrichten – darin kündigte er wiederholt seine Todessehnsüchte an, wie die Zeitung weiter schreibt. Der damalige Polizist verlangte dabei auch Auskünfte über den Aufenthaltsort der Frau sowie des Kindes und machte ihr Vorwürfe. «Um dich von mir zu erlösen, will ich versuchen, am Kreuz der Schmerzen zu bluten und zu leiden», schrieb er ihr beispielsweise.

Wenn von ihr jeweils nicht sofort eine Antwort kam, legte er gleich nach: «Antworte!!! Antworte!!! Antworte!!! Hast du verstanden? Antworte!!!», schrieb er einmal in einer Skype-Nachricht. Die schriftliche Kommunikation der beiden füllt laut dem Gerichtsvorsitzenden ganze 129 Seiten.

Streitet alles ab

Der Beschuldigte selbst bestritt vor Gericht jede Nötigung. Im Gegenteil: Sie habe ihn erpresst und damit gedroht, ihm den Sohn zu entziehen, wenn er sich nicht so verhalte, wie sie wollte. «Ich wollte nur meinen Sohn sehen. Was ist daran falsch?», sagte er vor Gericht unter heftigen Tränen.

Der Verteidiger des Ex-Polizisten forderte einen Freispruch – jedoch ohne Erfolg. Nach dem Urteil liess der Verteidiger erkennen, dass er die Verurteilung für falsch hält. Möglicherweise wird der Fall nun vor das Obergericht weitergezogen. (bra)

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