Verfolgungsjagd mit Folgen
Genfer Polizisten wegen Rasens verurteilt

Zwei Polizisten mussten sich am Freitag vor dem Gericht in Genf verantworten. Sie hatten letztes Jahr eine wilde Fahrt absolviert, bei der sie mehrmals gegen das Gesetz verstiessen. Unter anderem waren sie innerorts mit über 120 km/h geblocht.
Publiziert: 04.06.2021 um 13:38 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2021 um 13:53 Uhr
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Die Polizisten waren viel zu schnell unterwegs und missachteten dabei Ampeln. (Symbolbild)
Foto: STEFAN SAUER

Zwei Genfer Polizisten sind am Freitag wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Sie hatten während einer Verfolgungsjagd das Tempo massiv überschritten und einen Unfall verursacht.

Den beiden Polizisten wurde ein vereinfachtes Verfahren vor dem Genfer Polizeigericht zugestanden. Sie räumten ihre Verfehlungen ein und erzielten eine Einigung mit dem Staatsanwalt Olivier Jornot. Dieser setzte das Urteil fest und die Angeklagten akzeptierten es. Das Gericht bestätigte dabei das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Parteien.

Die beide Beamten hatten in einer Nacht im Mai 2020 das Polizeirevier in zwei nicht uniformierten Dienstwagen verlassen. Der jüngere hatte zwei Arbeitskolleginnen an Bord, während mit dem älteren, einem Kriminalinspektor, ein Passagier mitfuhr.

Sie verschwiegen ihren Vorgesetzten die Wahrheit

Die beiden Angeklagten nahmen eine Verfolgungsjagd auf. Dabei begingen sie zahlreiche Verkehrsverstösse, darunter Fahren mit mehr als 120 km/h innerorts, Befahren von Busspuren und Überfahren von Rotlichtern.

An einer Autobahnausfahrt Perly stiessen die beiden Polizeiautos zusammen. Die Angeklagten fuhren eine Stunde lang weiter, um die zuletzt von den Fahrzeugen aufgezeichneten Daten zu überschreiben. Den Vorgesetzten verschwiegen die Beamten die wahren Umstände des Unfalls und verharmlosten die Fakten.

Die Wahrheit kam jedoch irgendwann ans Licht. Der jüngere der beiden Angeklagten im Alter von 32 Jahren ist seither nicht mehr als Polizist tätig und hat sich beruflich neu orientiert. Der ältere im Alter von 47 Jahren kann nicht mehr Polizeiinspektor arbeiten und muss sich eine andere Position innerhalb der Verwaltung finden. (SDA)

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