Es ist ein bizarrer Fall, der vor dem Kreisgericht St. Gallen verhandelt wurde. Dabei ging es um einen angeblich zu lauten Rollladen. Eine alleinstehende Frau beschwerte sich bei ihren Nachbarn, einem Pärchen.
Sie fühlte sich von derem Rollladen gestört und beschimpfte ihre Nachbarin als «Huere Chue», wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Die Beschimpfte erzählte von dem Vorfall ihrem Freund und forderte ihn auf, die Sache zu regeln. Er klingelte bei der Frau.
Das Gespräch wurde schnell hitzig. Die Nachbarin nahm ihr Telefon und schlug zu. Der Mann gab ihr im Gegenzug eine Ohrfeige. In der Folge nahm die Frau einen Baseballschläger in die Hand. Hier gehen die Aussagen auseinander. Die Frau behauptet, mit dem Schläger gedroht zu haben, weil der Mann seinen Fuss in der Tür gehabt haben soll. Der Mann erklärt im Nachhinein, dass die Frau mit dem Baseballschläger zugeschlagen hatte. Er habe aber ausweichen können.
Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs
Das Gericht befasste sich weder mit der Ohrfeige, noch mit dem Baseballschläger. Es musste lediglich beurteilen, ob es während des Gerangels zu einem Hausfriedensbruch gekommen war oder nicht.
Kuriose Gerichtsfälle
Dazu stand der Fuss des Beschuldigten im Zentrum. Laut seinen Aussagen habe er die Türschwelle nur wenige Sekunden berührt, die Privatklägerin widersprach dieser Version. Am Ende wurde der Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Das bedeutet: Die Kosten für das Verfahren samt Anwaltskosten von insgesamt 4050 Franken muss der Steuerzahler tragen. (ene)