Irrer Streit in Rorschach SG
Frau versperrt Nachbarn die Seesicht mit Pflanzenkübeln

Nachbarschaftsstreit in Rorschach SG: Ein Mann beschuldigt eine Frau, ihm mit einer Mauer aus Pflanzenkübeln willentlich die Seesicht zu versperren. Sie dagegen wirft ihm vor, auf seiner Terrasse eine Kamera installiert zu haben. Der Fall landete vor Gericht.
Publiziert: 23.02.2023 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2023 um 10:09 Uhr
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Ein Mann aus Rorschach SG beschuldigt seine Nachbarin, ihm mit Pflanzkübeln die Seesicht zu versperren.
Foto: Getty Images

Sie soll eine Mauer errichtet haben, um ihm die Sicht auf den Bodensee zu versperren. Das wirft ein Mann aus Rorschach SG seiner Nachbarin vor, deren Streit kürzlich vor Gericht endete, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Demnach soll die Frau auf dem Dach ihres Geräteschuppens, der sich unmittelbar vor seiner Liegenschaft befindet, lauter Pflanzenkübel aufgestellt haben. Der Kläger, ein Rentner Anfang 70, komme so nicht in den Genuss der Seesicht, die ihm seine Attikawohnung direkt am Bodensee eigentlich bieten würde.

Ist er gar nicht der Eigentümer der Wohnung?

Vor dem Kreisgericht Rorschach forderte der Rentner von seiner Nachbarin – ebenfalls eine Seniorin über 70 – die Kübel zu entfernen und für die Verhandlungskosten aufzukommen.

Die Angeklagte dagegen sieht bei sich aber keine Schuld und verlangte, dass die Klage abgewiesen wird. «Ich weiss ja selbst nicht so genau, wieso ich eigentlich angeklagt wurde, ich habe nichts falsch gemacht», sagt die Frau zur Zeitung.

Stattdessen spielte sie gar den Ball zurück und behauptete, dass es sich bei ihrem Nachbarn nicht um den rechtmässigen Besitzer der Wohnung handle. Da er keinen Wohnsitz in der Schweiz habe, konnte er die Liegenschaft nicht ordnungsgemäss erwerben – und sei deshalb nicht als Eigentümer anzusehen.

Er spülte Exkremente seiner Katze auf ihr Grundstück

Während der Verteidiger der Angeklagten erklärte, dass ihre Mandatin mit den Kübeln ihre Privatsphäre schützen wollte, bestreitet die Anwältin des Klägers, dass man von der Wohnung des Nachbars überhaupt auf die Terrasse der Frau sieht. «Man könnte sich sogar nackt sonnen.» Und: Die Kübel würden ein Sicherheitsrisiko bergen.

Begonnen habe der Streit zwischen den beiden bereits 2019. Die Angeklagte brachte zahlreiche Vorwürfe gegen ihren Nachbarn vor, die es in sich haben: So soll er die Exkremente seiner Katze auf das Grundstück seiner Nachbarin gespült haben, den Abfluss mit Holzresten verstopft und Teller mit Geflügelresten stehen gelassen haben, um Wespen zur Terrasse der Beklagten zu locken.

Doch damit nicht genug: Ihr Nachbar soll auf seiner Terrasse eine Kamera installiert haben, die auf ihre Liegenschaft gerichtet sei. «Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Frau mittels der Pflanzkübel ihre Privatsphäre schützen möchte», so der Anwalt der Frau.

Der Kläger wies die Vorwürfe von sich. Auch an der Anschuldigung, er würde keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, sei nichts dran. Er sei der rechtmässige Besitzer der Wohnung. Wer im Nachbarschaftsstreit recht behält, wird sich zeigen. Wie die Zeitung schreibt, ist das Urteil noch hängig. (dzc)

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