Jetzt darf er 14 Monate bleiben – im Gefängnis
Deutscher Rentner (68) missachtet mehrfach Landesverweis

Ein vom Gericht ausgestellter Landesverweis verbietet einem Deutschen, sich in der Schweiz aufzuhalten. Doch der Rentner lässt sich nicht stoppen. Jetzt heisst es für ihn: ab ins Gefängnis!
Publiziert: 07.03.2023 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2023 um 16:22 Uhr
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Mehrfach überquerte der Angeklagte aus dem Landkreis Waldshut die Schweizer Grenze. (Symbolbild)
Foto: imago/Geisser
Aurelia Schmidt

Er kann es einfach nicht lassen: Immer wieder überquerte ein Deutscher (68) aus dem Landkreis Waldshut die Schweizer Grenze – obwohl er mit einem Landesverweis belegt war. Deswegen musste er sich im vergangenen Oktober vor dem Bezirksgericht Zurzach AG verantworten.

Dort erschien der Angeklagte allerdings nicht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Sogar der Staatsanwalt musste persönlich anwesend sein, da er eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr beantragte. Der sonst so oft in der Schweiz anzutreffende Rentner war aber an jenem Tag nicht anwesend. Dieser Tage wurde er nun erneut zur Verhandlung aufgeboten, doch es fehlte weiterhin jede Spur vom Deutschen. Jetzt soll er gleich 14 Monate auf Schweizer Boden verbringen – im Gefängnis.

In seiner Akte sind drei Vorstrafen im Bereich Strassen- und Drogengesetz vermerkt. Im April 2019 wurde er deshalb vom Kreisgericht neben einer bedingten Strafe auch zu einem Landesverweis von fünf Jahren verurteilt. Im Juni 2022 hat das Bezirksgericht Zurzach ihn dann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt und den Landesverweis auf zehn Jahre erhöht. Nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe wurde der Rentner im August 2021 bedingt, jedoch belegt mit ebendiesem Landesverweis, aus der Haft und zugleich aus der Schweiz entlassen.

Rentner wurde gleich dreimal erwischt

Nur einen Monat später verschlägt es den Rentner wieder in die Schweiz. Als er am Bahnhof Koblenz kontrolliert wird, gibt er zu, die Grenze bei Bad Zurzach zu Fuss überquert und dort den Zug Richtung Koblenz genommen zu haben. Grund dafür: Von Rheinheim nach Waldshut zu gelangen, sei ihm einfach zu umständlich gewesen. Dieses Spiel wiederholte er mehrfach.

In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass die Prognose schlecht sei, denn der Beschuldigte habe den Landesverweis hartnäckig, vorsätzlich und grundlos missachtet. 14 Monate Freiheitsstrafe unbedingt – eingerechnet die neun Monate Rücksetzung in den Strafvollzug nach der bedingten vorzeitigen Entlassung – seien angemessen. Das fand auch der Richter und folgte dem Vorschlag.


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