Der Angriff, unter dem Heidi M.* (82) noch heute leidet, kam wie aus dem Nichts. Zusammen mit ihrem Ehemann Hans M.* (81) spazierte sie um die Mittagszeit am 24. Juni 2020 gemütlich durch Männedorf ZH. Plötzlich verspürt die Rentnerin einen heftigen Schlag gegen ihre rechte Schulter. Ein Mann drängelt auf dem Trottoir von hinten an ihr vorbei. Es ist Ernst K.* (55). «Ich fragte ihn ‹gahts no?›. Er antwortete ‹sie müssen halt nach hinten schauen, sie blöde, alte Kuh›», sagt die Seniorin nach dem Vorfall zu Blick. Als sich Hans M. für seine Frau wehrt, eskaliert die Situation völlig. Ernst K. versetzt dem Rentner einen Faustschlag gegen die Brust.
Danach geht er auf Heidi M. los – und wie. Laut Anklageschrift springt Ernst K. die Rentnerin «mit Anlauf an und kickte sie mit einem Fuss gegen ihren Brustbereich». Daraufhin stürzte die Seniorin rückwärts zu Boden und prallte mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Dabei verlor sie kurz das Bewusstsein. Die Folgen: ein Schädelhirntrauma, Prellungen und Schürfungen.
«Heidi verspürt noch immer Rückenschmerzen», sagt ihr Ehemann. «Zudem leidet sie, hauptsächlich im Ruhezustand, an einem Tinnitus.» Das Ehepaar kann sich auch heute den Angriff des Mannes nicht erklären.
Ernst K. ist ein Wiederholungstäter
Am Mittwoch stand der Brutalo-Angreifer vor dem Bezirksgericht Meilen ZH und stellte sich als netten, harmlosen Mann dar. Zu seiner Attacke wollte er sich nicht äussern. Nur so viel: «Ich würde nie so etwas machen, jemanden schwer verletzen», beteuerte er. Doch die Fakten sprechen gegen ihn: Überführt wurde er durch seine DNA, die am Poloshirt des Rentners gesichert werden konnte.
Und: Ernst K. ist ein Wiederholungstäter. Es war nicht seine erste Attacke. Bei einem ähnlichen Vorfall hatte er einen Mann unvermittelt in den Bauch getreten, ebenfalls wie aus dem Nichts.
Der Tritt gegen den Brustbereich der Rentnerin war laut Staatsanwältin Sabrina Bienz ob der hohen Krafteinwirkung geeignet gewesen, die Frau schwer oder gar lebensgefährlich zu verletzen. Und sie fügte hinzu: «Er hat eine sehr tiefe Aggressionsschwelle.»
Dunkelhäutige Frau in der S-Bahn rassistisch beschimpft
Das zeigt auch ein Vorfall, ein Jahr nach dem Angriff auf das Rentnerpaar. Ernst K. ging in einer S-Bahn auf eine dunkelhäutige Frau los. Er beschimpfte sie als «Aff», versetzte ihr einen Faustschlag und kickte gegen ihre Beine und Oberschenkel. Diesen Angriff gestand er vor Gericht ein. Entschuldigen wollte er sich beim anwesenden Opfer aber nicht.
Für die drei Richterinnen war der Fall klar: Sie glaubten den detaillierten Aussagen des Rentnerpaares und verurteilten Ernst K. wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Beschimpfung und Tätlichkeiten mit drei Jahren Gefängnis und 3000 Franken Busse. Zudem muss er wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung und Suchtproblemen (Alkohol und Kokain) hinter Gitter eine Therapie absolvieren. «Es besteht eine hohe Rückfallgefahr», so die Staatsanwältin – «die Zeitbombe tickt weiter.»
* Namen geändert