Damit haben wohl die wenigsten gerechnet! Ulrich K. (54), mutmasslicher Quälbauer von Hefenhofen TG, sonst selten um eine bockige Bemerkung verlegen, blieb auch am dritten Tag des Hefenhofen-Prozesses stumm. Und das, obwohl er gestern die einmalige Chance gehabt hätte, seiner Person einen menschlicheren Anstrich zu geben. «Es wurde bereits alles gesagt», waren gestern Nachmittag vor der geplanten Befragung des Bauern die einzigen Worte aus seinem Mund. Der vorsitzende Richter, kein humorloser Mann, ratterte daraufhin alle Themenfelder herunter, zu denen er Ulrich K. eigentlich gerne ein paar Fragen gestellt hätte, und fügte scherzhaft an: «Sie sagen, wenn Sie anbeissen.» Doch der Köder wirkte nicht, der Angeklagte blieb still.
Tag drei begann mit der Befragung von Privatklägern und Zeugen. Es ging um einen Vorfall vom 6. August 2017: Ulrich K. wird vorgeworfen, mit seinem SUV in Hefenhofen auf eine Gruppe von Tierschützer-Sympathisanten losgerast zu sein. Dabei habe er den Wagen erst im letzten Moment wieder zurück auf die Strasse gelenkt. Die Anklage: «Gefährdung des Lebens». Das wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Mehr als sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert
Der Staatsanwalt blieb in seinem Schlussplädoyer leicht hinter der ursprünglichen Forderung zurück und will für den 54-jährigen mutmasslichen Tierquäler eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Die Anklage fordert einen Schuldspruch in praktisch allen Punkten wie beispielsweise mehrfache Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz, Verleumdung und Beschimpfung. Hinzu kommen knapp 4000 Franken Geldstrafe, eine Busse von 2800 Franken und eine Ersatzforderung in der Höhe von 19'000 Franken; diesen Betrag hatte er gemäss Anklage mit illegalem Fleischhandel erwirtschaftet.
Ulrich K. wirkte vor Gericht gelassen, wie schon in den vergangenen Tagen. Ab und zu entfuhr dem Behördenschreck sogar ein leises Lachen. Der Hefenhofen-Prozess wird am Mittwoch fortgeführt. Das Urteil folgt am 21. März.
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