Kurioser Fall in Neuheim ZG
Gemeinderat empfiehlt Ablehnung seines eigenen Antrags

In Neuheim ZG hat der Gemeinderat dem Stimmvolk ein eigens von ihm ausgearbeitetes Geschäft zur Ablehnung empfohlen. Die Vorlage sollte ursprünglich die Basis für eine Planung zur Neugestaltung des Dorfzentrums bilden.
Publiziert: 09.12.2023 um 14:55 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2023 um 18:05 Uhr
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In Neuheim ZG hat der Gemeinderat eine eigens von ihm ausgearbeitete Vorlage dem Stimmvolk zur Ablehnung empfohlen.
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Im Programmprospekt der Neuheimer Gemeindeversammlung, die kommenden Dienstag stattfindet, steht es schwarz auf weiss: «Der Gemeinderat beantragt die Ablehnung des Kreditbegehrens in der Höhe von 260'000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) für die Durchführung des Studienauftrags zulasten der Investitionsrechnung.»

Während dieser Satz bei den meisten wohl nicht einmal ein Zucken auslösen würde, so ist er dennoch politisch brisant. Denn: Es war der Gemeinderat selber, der das erwähnte Kreditbegehren ausgearbeitet hat. Faktisch empfiehlt das Gremium also seinen eigenen Antrag zur Ablehnung – eine Seltenheit in der Politik.

Studie zur Neuplanung des Dorfzentrums

Konkret geht es bei dem Antrag um die Planung des Neuheimer Dorfzentrums, das neu gestaltet werden soll. Bereits vor einem Jahr wurde an der Gemeindeversammlung ein Studienauftrag, der sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt hatte, zurückgewiesen. Der Grund: Die im Zentrum ansässigen Liegenschaftseigentümer sollten enger in die Planung einbezogen werden und sich auch finanziell an dem Unterfangen beteiligen, wie es in einem Bericht der «Zuger Zeitung» heisst.

Auf dieser Basis erarbeitete der Gemeinderat dann eine Machbarkeitsstudie, «deren Ergebnis den Grundeigentümern sowie der Gemeindeversammlung anschliessend für einen Richtungsentscheid vorgelegt werden und die Basis für detailliertere Planung bilden solle», wie es in der Vorlage zur kommenden Gemeindeversammlung heisst. Dieser Rückweisungsantrag fand an der Schlussabstimmung der Versammlung vor einem Jahr eine Mehrheit.

Gemeinde hat grossen Investitionsbedarf

Da sich in der Zwischenzeit aber lediglich ein einziger Eigentümer konkret zu finanzieller Beteiligung verpflichtet hat, erübrige sich laut der Gemeinde eine weitere Bearbeitung des Auftrags aus dem Rückweisungsantrag. «Somit stellt sich generell die Frage, ob es sinnvoll ist, den Studienauftrag, der ursprünglich von der Gemeinde finanziert werden sollte, weiterzuverfolgen.» 

Nun entscheidet also das Stimmvolk kommenden Dienstag darüber, ob das Geld für einen inzwischen überflüssig gewordenen Studienauftrag nicht lieber in andere Dinge investiert werden soll. Denn der Investitionsbedarf der Gemeinde ist happig. Gleich mehrere Sanierungsprojekte, darunter Strassen, das Gemeindehaus und das Dach des alten Schulhauses, dürften in den kommenden Jahren anstehen. (ced)

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