Auf einen Blick
- Griechin wegen Mordversuchs an Partner vor Gericht
- Angeklagte und Opfer wieder ein Paar, Partner wünscht Straflosigkeit
- Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis
Dieser Fall klingt nach einem Drehbuch – spielte sich aber genau so in Oberägeri ZG ab. Eine Griechin (50) steht wegen zweifachen Mordversuchs an ihrem Partner vor Gericht. Die Anklage wirft ihr vor, ihrem Lebensgefährten Rattengift ins Essen gemischt und ihn später mit einer Handsappie – einem spitzhackenartigen Werkzeug aus der Forstwirtschaft – attackiert zu haben.
Der Fall nimmt allerdings eine überraschende Wendung, als die Angeklagte zu Beginn des Prozesses leise erklärt, dass sie und das Opfer wieder ein Paar sind. Diese Aussage lässt viele im Gerichtssaal ratlos zurück.
25 Gramm Rattengift – es schmeckte ihm nicht
Wie «Der Bote» berichtet, lebte das Paar seit Herbst 2021 in der Schweiz und zog im Juni 2023 in einen Wohnwagen in Oberägeri. Im Herbst desselben Jahres mischte die Angeklagte ihrem Partner 25 Gramm Rattengift ins Essen. Glücklicherweise schmeckte es ihm nicht und er ass nur zwei Bissen – ohne gesundheitliche Folgen.
Kurz darauf griff die Frau zu einer Handsappie und schlug mindestens 21 Mal auf ihren schlafenden Partner ein. Er erlitt Verletzungen an Kopf, Rumpf und Arm.
Haft und Landesverweis gefordert
Der Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis wegen zweifachen Mordversuchs. Er betont die Grausamkeit und den Egoismus der Taten.
Die Verteidigung zeichnet ein anderes Bild. Sie spricht von einer toxischen Beziehung, in der die Angeklagte unter Drangsalierungen und Erniedrigungen litt. Die Anwältin plädiert auf Freispruch vom Mordvorwurf und argumentiert, ihre Mandantin habe keine Tötungsabsicht gehabt.
Überraschend ist die Haltung des Opfers. Der Partner wünscht sich, dass die Angeklagte straflos bleibt. Er zeigte sich reuig und räumte eigene Fehler ein.
«Mehr als dilettantisch»
Die Verteidigerin bezeichnet den Fall als «griechisches Drama» mit «zwei Menschen in auswegloser Situation». Sie kritisiert die Umstände der Einvernahme und zweifelt an der Verwertbarkeit der Aussagen ihrer Mandantin.
Bezüglich des Rattengifts argumentiert die Anwältin, dass die verabreichte Menge bei echter Tötungsabsicht «mehr als dilettantisch» gewesen sei. Sie hätte ihm mindestens zwei Kilogramm des Granulats verabreichen müssen.
Das Urteil wird für die zweite Januarhälfte erwartet.