Bei der Wohnungssuche in der Schweiz stösst man nicht nur auf allerhand Betrügereien, mitunter findet man auch absurde Ausschreibungen. Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, wurde auf der Immobilienplattform Flatfox unlängst ein Inserat für ein WG-Zimmer in einer 4-Zimmer-Wohnung in Risch ZG geschaltet. «Ein Aufenthalt in der Wohnung ist nicht möglich», hiess es im Beschrieb. Sie sei für «reisende Arbeiter, die nur einen Ort brauchen, um sich für steuerliche Zwecke zu registrieren».
Der Vermieter verlangte dafür 1000 Franken Monatsmiete. Da im Inserat stand, dass das WG-Zimmer lediglich als Steuerdomizil dienen soll, müsste ein allfälliger Mieter dauerhaft anderswo wohnen. Steuerrechtlich kann das WG-Zimmer somit nicht als Hauptwohnsitz gelten.
Gemeinde hat Kenntnis von ähnlichem Fall
Gemäss einer Antwort des Zuger Regierungsrats auf eine Kleine Anfrage vor einem Jahr dürfte der steuerliche Wohnsitz in einem WG-Zimmer nur dann begründet sein, wenn die Mieterin oder der Mieter «ausschliesslich jenes Zimmer bewohnt und nicht noch in einer anderen Gemeinde über eine anderweitige Wohnstätte mit stärkeren Beziehungen zu einem anderen Aufenthaltsort verfügt».
Die Gemeinde Risch hatte keine Kenntnis vom erwähnten Flatfox-Inserat. Allerdings berichtet sie auf Anfrage der Zeitung von einem vergleichbaren Fall. Man habe die Betreiberin der Immobilienplattform damals angeschrieben und sie gebeten, das Inserat zu löschen.
Mehr zum Thema Mieten
Irre Preise, überrissene Kaution, Bschiss mit Glaswänden
Irrwitzige Inserate und Forderungen von Vermietern finden sich im Schweizer Wohnungsmarkt zuhauf. So überbieten sich die Vermieter etwa während des World Economic Forum (WEF) in Davos regelmässig mit den Preisen: Dieses Jahr wurde eine «helle, sympathische 2,5-Zimmer-Wohnung» für maximal zwei Gäste für 8500 Franken pro Nacht angeboten. Inklusive Reinigungs- und Airbnb-Servicegebühr wurden sogar 9855 Franken fällig.
2018 verlangte ein Zürcher Vermieter einer 3000-Franken-Wohnung von einer Familie fast 27'000 Franken Kaution bar auf die Hand. Maximal erlaubt wären drei Monatsmieten.
In Zürich-Wollishofen suchte der Vermieter einer Altbauwohnung einen neuen Mieter. Der Haken: Küche und Bad waren nur durch ein paar transparente Scheiben getrennt. Im deutschen Freiburg bot ein Vermieter einst eine 1-Zimmer-Wohnung mit Balkon an. Der Balkon befand sich in diesem Fall in der Wohnung. Es handelte sich um eine Ecke des Raums, mit Glaswänden vom Rest der Wohnung abgetrennt.