Wegen Aufweichung des Kündigungsschutzes
Allianz lanciert Kampf gegen Immobilien-Lobby

Das Volk dürfte zur Aufweichung des Kündigungsschutzes bei der Untermiete und beim Eigenbedarf das letzte Wort haben. Eine Allianz rund um den Mieterinnen- und Mieterverband hat am Dienstag je rund 76'000 Unterschriften gegen die beiden Vorlagen eingereicht.
Publiziert: 16.01.2024 um 13:15 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2024 um 15:33 Uhr
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Das Parlament hatte Anpassungen im Mietrecht zugunsten der Eigentümerschaft beschlossen. Nun kämpfen Mieterverbände und linke Parteien mit Referenden gegen die Immobilien-Lobby.
Foto: Keystone

Ob die Referenden tatsächlich zustande gekommen sind, wird die Bundeskanzlei noch feststellen. Denn dafür nötig sind je 50'000 gültige Unterschriften. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Doppel-Referendum zur Abstimmung kommen wird, voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres.

Hinter den Referenden stehen mehrere linke Parteien, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Organisationen wie der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS). Vertreterinnen und Vertreter der Allianz sprachen bei der Einreichung von einem «Frontalangriff der Immobilien-Lobby auf das Mietrecht».

«Kann nicht so weitergehen»

Die Mieterinnen und Mieter seien stark unter Druck, die Mietpreise stiegen immer mehr, und das Parlament habe Verschlechterungen im Mietrecht durchgedrückt, sagte Mieterverbands-Vizepräsident und Grünen-Nationalrat Michael Töngi (56) im Interview mit Keystone-SDA. «Wir wollen das stoppen – es kann nicht sein, dass es so weitergeht.»

Das Parlament hatte in der Herbstsession Anpassungen im Mietrecht zugunsten der Eigentümerschaft beschlossen. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter einer Untervermietung von Räumlichkeiten neu explizit schriftlich zustimmen müssen.

Untervermietungen über Airbnb als Problem

Zudem sollen Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhalten. Begründet wurde dies unter anderem mit um sich greifenden Untervermietungen über die Plattform Airbnb, vor allem in Städten.

Die zweite Neuerung betrifft den Eigenbedarf. Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon schnellere Verfahren bei Streitigkeiten. (SDA)

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