Wohnen
Kommission will Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse einschränken

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will die Anfechtung mutmasslich missbräuchlicher Mietzinse einschränken. Sie hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Laut Mieterverband ist diese für Mieterinnen und Mieter hochgefährlich.
Publiziert: 20.12.2023 um 18:18 Uhr
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Aktualisiert: 20.12.2023 um 21:40 Uhr
Eine Mietrecht-Vorlage der Nationalratskommission will, dass die Anfechtung des Mietzinses eingeschränkt wird. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die Vorlage will die Anfechtung des Anfangsmietzinses einschränken und die Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit von Mietzinsen im Gesetz festlegen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt vor, die zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen des Hauseigentümer-Präsidenten Hans Egloff (SVP/ZH) gemeinsam umzusetzen, wie es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht heisst.

Laut Mieterverband würde dadurch das Recht der Mieterinnen und Mieter, gegen überhöhte Mieten und ungerechtfertigte Kündigungen vorzugehen, «substantiell beschnitten». Die Gesetzesänderung sei eine Gefahr und würde zu einer weiteren Mietzins-Explosion führen. Die Vernehmlassung dauert bis 10. April 2024.

(SDA)

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