Im Gebiet Zwüschet Mythen im Kanton Schwyz hat ein Älpler im Oktober 2020 einen Fussweg auf eigene Faust zu einer bis vier Meter breiten Naturstrasse ausgebaut. Die Baggerarbeiten liess er durch ein lokales Unternehmen ausführen. Eine Baubewilligung hatte er keine.
Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, wurde der Verantwortliche der Alp per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Planungs- und Baugesetz verurteilt. Der Ausbau ohne Baubewilligung sei eine «pflichtwidrige Unvorsichtigkeit» gewesen, heisst es im Strafbefehl.
3000 Franken oder 15 Tage Gefängnis
Der Älpler erklärte bei der Befragung, er sei sich nicht bewusst gewesen, eine Baubewilligung für den Ausbau einholen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft schenkt ihm Glauben und geht deshalb nicht von einem vorsätzlichen Vorgehen aus. Der Älpler muss nun eine Busse und Gebühren im Umfang von 3000 Franken bezahlen – oder 15 Tage ins Gefängnis.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Der Rückbau der Strasse wurde bereits im vergangenen September beendet. Die Umweltverbände und der Schwyzer Jägerverband hatten einen kompletten Rückbau zu einem Fussweg gefordert. Der Vorschlag von der Genossame Schwyz, welche die Mythen-Region verwaltet, ging ihnen nicht weit genug.
Inzwischen hat sich die Sache weitgehend erledigt, die Einsprachen sind vom Tisch. Wie Marcel von Euw, Geschäftsführer der Genossame Schwyz, gegenüber dem «Boten der Urschweiz» erklärt, wurde das Rückbaugesuch der Genossame sowohl von der Gemeinde als auch vom Kanton sowie vom Bundesamt für Umwelt bewilligt. Einzig die bereits erfolgten Rückbauarbeiten müssen noch behördlich abgenommen werden. Der betroffene Älpler wollte die Angelegenheit auf Anfrage von Blick nicht kommentieren.