Bruno Suter (62) erlangte im Herbst 2021 landesweite Bekanntschaft. Der Wirt, der seit über 35 Jahren das Restaurant Hölloch in Muotathal SZ führt, legte sich wegen Corona-Regeln immer wieder mit den Behörden an.
So stemmte sich der Impfgegner unter anderem gegen die Zertifikats- und Maskenpflicht. «Das Zertifikat ist für mich eine rote Linie», schimpfte er damals im Blick. Immer wieder musste die Polizei ausrücken.
Am 30. September 2021 wurde gegen Suter ein Verfahren eröffnet. Er wurde dabei erwischt, wie er drei Gäste ohne Zertifikat in seinem Restaurant bewirtete. Sie wurden rausgeworfen und gebüsst. Suter wird dazu verdonnert, seine Beiz zu schliessen. Statt sich an die Anweisungen zu halten, geht er selber gegen den Staat vor.
In einem Verwaltungsverfahren und in einem Strafverfahren wollte Suter prüfen lassen, ob die Anordnungen während der Pandemie rechtens waren. Konkret ging es um die verhängten Bussen und die Betriebsschliessung.
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Wegen mangelhafter Anklage freigesprochen
Wie die Luzerner Zeitung berichtet, wurde Suter im Strafverfahren vom Kantonsgericht Schwyz Ende Juni vollumfänglich freigesprochen. Allerdings allein deshalb, weil die Anklage ungenügend war. So musste der Schuldspruch wegen Nichttragens der Maske aufgehoben werden, da ihm das in der Anklage nicht konkret vorgeworfen wurde – obwohl mit der Covid-19-Verordnung eine Grundlage für eine Bestrafung bestanden habe. Auch im Fall der verweigerten Zertifikatskontrolle wurde der Wirt aus gleichem Grund freigesprochen.
Trotz dieses Urteils muss Suter einen Teil der erstinstanzlichen Verfahrenskosten berappen. Das Kantonsgericht begründet dies so: Der Beizer habe «gegen die offensichtlich zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geforderte individuell zu kontrollierende Zugangsbeschränkung auf Personen mit Zertifikat verstossen». Unabhängig der strafrechtlichen Vorwürfe und der ungenauen Anklageschrift sei ihm klar gewesen, «worum es gesundheitspolizeilich ging». Zudem habe er es nebst dem Verwaltungsverfahren «geradezu zusätzlich noch auf ein Strafverfahren angelegt, obwohl er um die gesundheitspolizeilichen Anordnungen wusste».
Das geht dem Corona-Skeptiker gegen den Strich. «Warum muss ich Verfahrenskosten tragen, wenn ich doch vollumfänglich freigesprochen wurde?», wundert er sich und reicht eine Beschwerde ein.
Verwaltungsgericht schmettert Beschwerde ab
Weniger Erfolg hatte der Mann zudem im Verwaltungsverfahren. Das Gericht wies Ende Juli seine Beschwerde ab. Suter hält die damalige Betriebsschliessung für rechtlich nicht haltbar. Seine Begründung: Der Zertifikatspflicht fehle eine gesetzliche Grundlage. Doch das Verwaltungsgericht sah das anders. «Die konkrete Betriebsschliessung verfügt mit der Covid-19-Verordnung über eine hinreichende gesetzliche Grundlage.»
Jetzt sind sowohl das Urteil des Kantonsgerichts als auch das des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht hängig. (man)