Personal trug keine Corona-Masken und forderte keine Zertifikate
Rebellischer Wirt aus Zermatt blitzt vor Bundesgericht ab

Der Betreiber der Skeptiker-Beiz «Walliserkanne» hatte während der Pandemie gegen mehrere Corona-Massnahmen verstossen. Der Walliser Staatsrat liess die Beiz schliessen. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Der Staatsrat hatte Recht.
Publiziert: 12.05.2023 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2023 um 12:20 Uhr
Dass die Walliserkanne für 14 Tage geschlossen wurde, sorgte bei Impf-Skeptikern für Aufruhr.
Foto: Luisa Ita

Die 14 Tage dauernde Schliessung des Restaurants Walliserkanne in Zermatt VS durch den Walliser Staatsrat war rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des Wirts abgewiesen, der wiederholt gegen die Covid-Massnahmen verstiess.

Bei Kontrollen im Oktober 2021 stellte die Walliser Polizei fest, dass in der Walliserkanne gegen mehrere Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verstossen wurde. Insbesondere trug das Personal keine Masken und überprüfte die Kontaktdaten und die Zertifikate der Gäste nicht. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Nach mehreren Kontrollen und Verwarnungen ordnete der Staatsrat die vorübergehende Schliessung des Restaurants an. Der Wirt, seine Frau und ihr Sohn wurden zudem festgenommen, da sie trotz des Verbots weiterhin Gäste bedienten.

Bundesgericht sagt, Schliessung war rechtens

Das Bundesgericht stützt die Sicht der Walliser Justiz, dass die Wirtschaftsfreiheit durch die Einführung des Covid-Zertifikats nicht verletzt wurde. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung sei verfassungskonform und der Situation angemessen gewesen. Die Bestimmungen seien nicht über die im Epidemiengesetz erteilten Kompetenzen hinaus gegangen.

Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO im Oktober 2021 die Covid-Pandemie als gesundheitlichen Notfall von internationaler Tragweite eingestuft hatte. In der Schweiz habe noch die Bestimmung zur besonderen Lage gegolten, was dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen zur Anordnung von Massnahmen eingeräumt habe.

Vor diesem Hintergrund war der Bundesrat gemäss Bundesgericht befugt, die Schliessung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen anzuordnen. Das Erfordernis eines Zertifikats beim Betreten eines Restaurants und die Überprüfung durch den Wirt seien weit mildere Massnahmen.

Diese Kontrolle lag in der Verantwortung des Betreibers und hat nicht viel Zeit in Anspruch genommen, wie das Bundesgericht weiter schreibt. Sie habe mithilfe der auf einem Smartphone installierten App vereinfacht und beschleunigt werden können und nur wenige Sekunden gedauert. (sda)

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