Weil er seiner Ex nach der Trennung das Leben zur Hölle machte, musste sich ein Mann aus dem Kanton Schwyz nun vor dem Strafgericht verantworten. Ihm wurde Hausfriedensbruch vorgeworfen sowie seine Ex-Frau die Treppe hinuntergestossen und ihr mehrfach gedroht zu haben, schreibt der «Bote der Urschweiz». Die Klägerin bezeichnet es als «Psychoterror» – ihr Ex-Mann streitet vor Gericht alles ab.
Nach Aussagen der Frau war das Paar schon länger unglücklich. Versuche, die Ehe zu retten, bleiben erfolglos. Sie distanzierte sich immer mehr von ihrem Mann, doch das verstärkte nur seinen Kontrollwahn. Aus Eifersucht versuchte er, der Frau den Kontakt zu einem guten Freund zu verbieten und warf ihr vor, untreu zu sein. Doch damit nicht genug: Als der Mann damit drohte, die Tiere zu töten, verliess sie ihn – mit den gemeinsamen Kindern.
Mehr Gerichtsfälle
Ruhe kehrte aber auch nach der Trennung nicht in das Familienleben ein – der Psychoterror ging weiter. Die beiden redeten nicht mehr. Bei der Übergabe der Kinder hatte er sie beschimpft oder angespuckt. Die Aufeinandertreffen eskalierten so oft, dass die Frau begann, Tagebuch über das Verhalten ihres Ex zu führen. Als sie eines Tages ihre Sachen in der ehemaligen Wohnung abholen wollte, soll er sie die Treppe hinuntergestossen haben.
Liste der Vergehen ist lang
Die Frau und weitere Kläger machen dem Mann eine ganze Reihe Vorwürfe: Versuchte vorsätzliche, schwere Körperverletzung, vorsätzliche einfache Körperverletzung, mehrfache, teilweise versuchte Nötigung, mehrfache Drohung, Hausfriedensbruch, mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfache Missachtung der Absonderungspflicht, mehrfache Tätlichkeit und Missbrauch einer Fernmeldeanlage.
Der Mann hingegen schildert die Vorfälle völlig anders. Unter Tränen beteuert er vor Gericht, dass er nur das Wohl seiner Kinder im Sinn habe. Und wirft seiner Frau vor, ihm das Sorgerecht entziehen zu wollen. Er behauptet, sie hätte Sachverhalte inszeniert. Whatsapp-Nachrichten und Sprachaufnahmen, die als Beweis vorgetragen wurden, bezeichnet sein Anwalt als «allerbilligste Stimmungsmache».
Das Gericht entscheidet in den meisten Punkten zugunsten der Klägerin. Ihre Aussagen seien glaubhaft.
Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 160 Franken (Probezeit drei Jahre) und einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von 28'000 Franken zahlen. (jwg)