Es ist ein extremer Streit, der zwei Rentner vor das Bezirksgericht Uster ZH führte: Ein Mann (88) schlug seinen Nachbarn (71) mit einem Metallrohr spitalreif, nachdem dieser ihn im Garten von der Leiter getreten haben soll. Dabei wurde der 71-Jährige schwer verletzt. Dennoch sass auch er auf der Anklagebank. Die Ehefrauen der beiden verfolgten den Streit im Gerichtssaal.
Der Streit zwischen den Nachbarn kocht bereits seit 23 Jahren. Die beiden Rentner wohnen im Zürcher Oberland in zwei angrenzenden Terrassenhäusern, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die Gärten der Häuser wurden zum Tatort, als ein Streit zu der brutalen Prügelei ausartete.
Der Rentner Russo (88)* markierte an einem Nachmittag mit Schnüren, die an Locheisen gespannt waren, die Grundstücksgrenzen. Dafür kletterte er auf eine Leiter, die an der Gartenmauer des Nachbarn angelehnt war. Dadurch soll der jüngere Rentner Huber* den Kopf von Russo gesehen und ihm ins Gesicht getreten haben. Daraufhin fiel Russo nach hinten von der Leiter – es kam zur Prügelei.
«Du Sauhund, ich bring dich um!»
Russo ging mit der 2,5 Kilogramm schweren Eisenstange auf seinen Nachbarn los. Beide drohten einander mit Worten wie: «Du Sauhund, ich bring dich um!» Das Resultat der Rauferei: Huber erlitt einen Schädelbruch und musste blutüberströmt und schwer verletzt ins Spital gebracht werden.
Russo war mit 19 aus Italien in die Schweiz eingewandert und gab zu, dass sein Verhältnis zu den anderen Nachbarn nicht besonders gut sei: «Es sind alle ein bisschen Rassisten.» Zu Huber hat er ein besonders schlechtes Verhältnis. «Ich versuche ja, Konflikte auf die beste Art zu beenden», sagte er. Und: «Man könnte das schon normal regeln – aber halt nicht mit ihm.»
Beide Nachbarn schoben sich vor Gericht gegenseitig die Schuld in die Schuhe, und räumten lediglich verbale Gefechte ein. Doch das Gericht schenkt den Aussagen keinen Glauben. Schuld an der gewaltvollen Eskalation seien beide.
Versöhnung unmöglich?
Deshalb kassierten beide einen Schuldspruch. Russo wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt und erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Huber wurde lediglich wegen Beschimpfung verurteilt und bekommt eine bedingte Geldstrafe von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
«Es ist ein eindeutiger Im-Zweifel-für-den-Angeklagten-Fall, kein sauberer Freispruch», erklärte der Richter. Denn ob der Schweizer seinen Nachbarn wirklich von der Leiter getreten hat, konnte nicht belegt werden.
Trotzdem sorgte die Tat bei den Richtern für Kopfschütteln. «Das war eine primitive Handlungsweise.» Sie rät den Nachbarn dazu, sich zu versöhnen. Daraufhin rief die Frau des Schwerverletzten von der Zuschauerbank aus: «Das ist unmöglich!» (jwg)
*Namen geändert