Gericht muss schlichten
10 Jahre Nachbarschaftszoff im Thurgau wegen einer Lampe

Bereits seit zehn Jahren tobt ein wilder Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Parteien. Nun landet er vor Gericht.
Publiziert: 23.05.2023 um 14:32 Uhr
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Aktualisiert: 23.05.2023 um 16:20 Uhr
Der Nachbarschaftsstreit wurde nun vor Gericht ausgetragen.
Foto: Marcel Sauder

Sie leben Haustür an Haustür – doch wechseln schon lange kein Wort mehr miteinander. Im Thurgau brodelt seit zehn Jahren ein Nachbarschaftsstreit. Eine Lampe und eine dritte Videokamera bringen den Zoff nun vor das Bezirksgericht Weinfelden.

Der skurrile Fall nimmt vor über zehn Jahren seinen Anfang. Einer der Nachbarn montiert im engen Durchgang zwischen den beiden Häusern eine Kamera – aus Schutz vor Einbrechern, wie er selbst sagt. Dabei wird auch ein Teil des Nachbargrundstücks mitgefilmt, schreibt das «Tagblatt».

Daraufhin kommt es ein erstes Mal zum Streit. Der Nachbar ohne Kameras fühlt sich ausspioniert. Nun aber werden sogar noch eine zweite und eine dritte Kamera aufgebaut. Für den Mann von gegenüber zu viel – obwohl später vor Gericht deutlich gemacht wird, dass zwei der drei Kameras nur Attrappen sein sollen.

Schliesslich eskaliert die Situation. Der Nachbar mit den Kameras baut plötzlich zusätzlich eine zwei Meter hohe Lampe im Durchgang zwischen den beiden Häusern auf – ohne Vorwarnung. Sie ist am Kellerabteil montiert. Am Fuss ist ein eckiges Schutzblech befestigt.

Der Nachbar reicht daraufhin Klage ein. Vor Gericht begründet er: Wenn er mit dem Regenschirm oder Velo zum Eingang durchfahren will, muss er absteigen. Und durch die Kameras fühle er sich ausspioniert.

Das Gericht geht vor Ort. Dabei kommt auch der enge Durchgang zwischen den beiden Häusern zur Sprache. Der Anwalt des Kamera-Nachbarn schiebt die Schuld dem Kläger in die Schuhe. Er habe die Fassade isoliert, deswegen sei der Durchgang so eng geworden. Eine aussergerichtliche Einigung schlagen beide Parteien aus.

Gericht beschliesst, alles muss weg

Auch die Kamera-Situation wird analysiert. Diese filmt zwar hauptsächlich das eigene Grundstück, aber auch einen Teil des Nachbarhauses. Anders sei es nicht möglich, die Kameras anzubringen, so der Verteidiger. Auch die Lampe sei nötig gewesen, denn sonst wäre es im Eingangsbereich zu dunkel.

Dem Gericht reicht diese Begründung nicht. Es gibt dem Kläger recht. Der Nachbar muss Kameras und Lampe abmontieren. Er darf nur die Kameras behalten, die nicht auf das Nachbar-Grundstück gerichtet sind. (jwg)

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