Hans Gerber* und Werner Sutter* liegen sich seit Jahren in den Haaren. Weil Gerbers Hecke auf das Grundstück von Sutter hinüberhing, sind sich die beiden nicht mehr grün. Kommunizieren tun die Nachbarn nur schriftlich. Nun landete die Fehde vor dem Bezirksgericht Muri AG.
Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, brachte Gerber nach Sutters schriftlichem Hinweis die Hecke in Ordnung. Sutter sah seine Grenze dennoch verletzt. Der Grund: Die Ausbuchtung eines Holzzauns reiche ebenfalls auf sein Grundstück. Die Hecke habe zu viel Druck auf den Zaun erzeugt. Laut seinem Anwalt gehe es um «zwei bis vier Zentimeter», die unrechtmässig auf sein Grundstück reichen.
Sutter verlangte die Zurücksetzung des Zauns auf Gerbers Seite. Bis Ende 2021 sollte alles beseitigt sein, schreibt die «AZ». Doch der Knatsch hörte noch lange nicht auf. Offenbar soll es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Die beiden Streithähne trafen sich im Frühling 2022 vor dem Friedensrichter – eine Aussprache verlief ohne Erfolg.
Blockade-Situation
Gerber reichte schliesslich ein Gesuch für eine neue Grenzmauer ein. Natürlich hatte Sutter etwas gegen diese Pläne. Das Bauverfahren eines neuen Zaunes verzögerte sich.
Schliesslich fand Gerber eine zulässige Variante: Eine Granitmauer plus Absturzsicherung, die Durchblicke zulässt. Das Problem: Gerber liess sich zu lange Zeit, um die Mauer tatsächlich errichten zu lassen. Seine Begründung: Er habe keinen Unternehmer gefunden. Also blieb alles beim Alten. Seit März befinden sich die sturen Aargauer in einer Patt-Situation. Sutter sieht durch den momentanen Zaun seine Grenze verletzt und Gerber möchte keinen Neuen bauen.
Jetzt beschäftigte der kuriose Zoff auch die Justiz. Laut Gerichtspräsident Markus Koch gelte es erst noch abzuklären, ob diese Grenzverletzung tatsächlich vorliegt. Dies könne man mit Gutachten über Grenzverlauf, Verletzungen und Toleranzen des Zaunes überprüfen.
Verfahrenskosten schiessen in die Höhe
Schliesslich versucht der Gerichtspräsident, einen Vergleich herzustellen. Gerber verpflichtet sich, den neuen Grenzzaun bis März 2024 zu errichten. Sutter würde dafür von dem Vorwurf der Grenzverletzung absehen. «So können wir eine Lösung finden und einen Schlussstrich unter diese Sache ziehen.» Gerber ist einverstanden, Sutter hingegen, so berichtet die «AZ», lässt sich nicht von seiner Position abbringen. Er pocht auf ein Urteil. Koch versucht es ein letztes Mal: «Wollen Sie nicht über ihren Schatten springen?». Er würde keinen Schatten sehen, antwortete Sutter. Der Richter wird die Parteien schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.
Freuen dürfen sich bei dieser Geschichte vor allem die Anwälte. Das Verfahren hat bisher viel mehr gekostet als eine Mauer. (ene)
*Namen geändert