Wie finde ich heraus, wo genau die Grenze zum Nachbargrundstück liegt?
Am besten schauen Sie beim Grundbuchamt die Vermessungspläne an. Vielleicht sind auch Grenzzeichen wie Steine oder Kreuze sichtbar. Achtung: Wenn diese den Grundbuchplänen widersprechen, geht man davon aus, dass die Pläne richtig sind.
Auf unserer Grenze wächst ein Holunderstrauch. Wem gehört er?
Wenn die Äste auf beiden Seiten aus dem Boden wachsen, gilt der Strauch grundsätzlich als Grenzpflanze. Das heisst, dass er beiden gehört – und Sie ihn gemeinsam pflegen müssen. Anders sieht es aus, wenn nachweisbar ist, dass er jemandem allein gehört. Dasselbe gilt für Mauern, Hecken oder Zäune, die auf der Grenze stehen: Es wird Miteigentum vermutet.
Meine Nachbarin will ihren Schopf ausbauen. Wie nahe an die Grenze darf sie gehen?
Es kommt auf den Wohnort an – die Vorschriften variieren. Am besten fragen Sie beim Bauamt nach. Wenn die Nachbarin die Abstände nicht einhält, können Sie sich mit einer Einsprache wehren. Wenn Sie einverstanden sind, können Sie ihr auch ein Näherbaurecht gewähren. Halten Sie in einem Vertrag fest, was Sie im Gegenzug dafür bekommen – das kann Geld sein oder ebenfalls ein Näherbaurecht. Lassen Sie den Vertrag öffentlich beurkunden.
Mein Haus steht zu nah an der Grenze – schon seit zehn Jahren. Muss ich es zurückbauen?
Nicht zwingend. Der Nachbar könnte zwar grundsätzlich auf den Abständen bestehen. Ob er damit Erfolg hat, ist aber eine andere Frage. Denn wenn Sie damals gutgläubig zu nahe bauten und es die Umstände rechtfertigen, kann das Gericht Ihnen ein Näherbaurecht einräumen. Dann schulden Sie dem Nachbarn aber eine Entschädigung. Am besten versuchen Sie, sich ohne Gericht zu einigen, etwa indem Sie ihm ein Gegenrecht gewähren.
Wie nahe an die Grenzen darf ich meine Thujahecke pflanzen?
Das ist kantonal unterschiedlich. Meist findet man im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Bestimmungen zu Grenzabständen – am besten schauen Sie dort nach oder im Ratgeber. Messen Sie den Abstand von der Grenzlinie zur Mitte des Stamms. Frucht- und Obstbäume dürfen übrigens vielerorts an die Grenze gepflanzt werden.
Was kann ich tun, wenn eine Pflanze zu nah an der Grenze steht?
Dann können Sie von der Nachbarin verlangen, dass sie die Pflanze entfernt – zumindest, sofern Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist. Die Vorschriften dazu sind kantonal unterschiedlich.
Es hat so stark geregnet, dass ein Teil meiner Wiese zu meiner Nachbarin gerutscht ist. Hat sich dadurch auch die Grenze verschoben?
Nein, die Grenzlinie hat sich grundsätzlich nicht verändert. Wenn die Grenze dadurch aber unzweckmässig geworden ist – also zum Beispiel im Zickzack verläuft –, können Sie verlangen, dass sie neu festgesetzt wird. Wenn Ihr Grundstück dadurch plötzlich weniger wert ist, müsste Ihre Nachbarin Sie aber dafür entschädigen.
Mein Nachbar hat einen Grenzstein ausgegraben, weil er ihn störte. Durfte er das?
Nein. Wenn er sich dadurch einen Vorteil verschaffen oder Sie schädigen wollte, hat er sich sogar strafbar gemacht und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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