Was sich auf dem Gelände einer Fricktaler Firma abspielte, ist kaum zu fassen. Ein brutaler Streit zwischen zwei Angestellten endete für einen Mann im Spital. Der andere Angestellte wurde fristlos gekündigt.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, entbrannte zunächst ein Wortgefecht zwischen den Angestellten. Grund für die Auseinandersetzung war ein Firmenwagen. Einer der Männer belud diesen am Abend mit Materialien, die er am frühen Morgen für einen Termin brauchte. Der andere Mann nahm den Wagen über Nacht mit nach Hause. Das machte seinen Kollegen sauer. Er musste am nächsten Morgen auf das Auto warten.
Mann schlägt Kopf des Arbeitskollegen in eine Wand
Seine Wut liess der 61-Jährige auf brutalste Art an seinem Kollegen aus. Wie die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen hatte, soll er seinen Kollegen an der Jacke gepackt haben. Dann schlug er ihm mit der Faust ins Gesicht. Anschliessend soll er seinen Arbeitskollegen eine Treppe hinuntergezogen haben. Unten soll er seinen Kopf gegen eine Hausfassade geschlagen haben. Der Aufprall war so heftig, dass eine Delle in der Fassade entstand, berichtet die Zeitung.
Das Opfer war nach dem Vorfall zwei Jahre lang arbeitsunfähig und ist seither in seiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. «Ich kann keine Tauchkurse mehr geben und musste von einem Auto mit Handschaltung auf eines mit Automatik-Schaltung wechseln», sagt der Mann.
Freispruch von Morddrohungen
Vor Gericht hiess es zudem, der Beschuldigte soll seinen Arbeitskollegen während der Auseinandersetzung mehrfach beleidigt haben. Auch soll er zweimal damit gedroht haben, ihn umzubringen. «Nach so einem Vorfall nehme ich das sehr ernst», sagt der Geschädigte. Weniger ernst nahm die Drohungen das Gerichtspräsidium Rheinfelden. Es sprach den Mann der Beleidigung und Bedrohung frei. Denn der Beschuldigte wies die Vorwürfe ab. Auch Zeugen sollen keine konkreten Drohungen oder Beleidigungen mitbekommen haben.
Der Beschuldigte gestand hingegen, seinen ehemaligen Arbeitskollegen gegen die Wand gedrückt zu haben – und begründet seine Handlung mit Provokation. Der Geschädigte habe mehrfach gerufen: «Was willst du jetzt tun?»
Wegen mehrfacher Körperverletzung wurde der Beschuldigte schliesslich zu einer bedingten Geldstrafe von 125 Tagessätzen verurteilt. Hinzu kommt eine Genugtuung von über 3000 Franken. «Die Dauer, Eindrücklichkeit und Intensität des Geschehens führt dazu, dass das Gericht das Strafmass hoch ansetzt», sagte Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab. (mrs)