Opfer bekommt 1,6 Millionen Franken zurück
Glarner Geistheilerin Anna G. (66) muss hinter Gitter

Das Kriminalgericht Luzern hat die «Geistheilerin» Anna G. wegen Betrugs und Veruntreuung zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Und die Glarnerin muss auch ein nobles Chalet im Skigebiet abgeben.
Publiziert: 21.09.2021 um 17:12 Uhr
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Aktualisiert: 21.09.2021 um 18:07 Uhr
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Die Sektenführerin Anna G. wurde unter anderem wegen Betrugs verurteilt.
Foto: Blick

Als selbsternannte Geistheilerin hatte sich Anna G.* über Jahre an ihrer Gefolgschaft bereichert. Die Rede ist von Millionenbeträgen, die sich die 66-Jährige von ihren Sektenmitgliedern erbeten hatte, ohne dass sie auch nur einen Teil zurückbezahlt hätte. Jetzt aber hat das Treiben der Glarnerin ein Ende.

Das Kriminalgericht Luzern hat Anna G. Anfang September unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt. Für ihre Machenschaften wurde ihr eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten auferlegt – zehn Monate davon unbedingt.

Anna G. soll ihr Opfer um Millionen betrogen haben
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Ehemaliges Mitglied klagt:Anna G. soll ihr Opfer um Millionen betrogen haben

Plötzlich fuhr die Geistheilerin einen Porsche

Lange Zeit hatte die Masche von G. bestens funktioniert. Laut Fachstelle Infosekta hatte die Geistheilerin ihre Anhänger verführt, indem sie ihnen «universelles Wissen» in Aussicht stellte. Stattdessen aber bereicherte sie sich «masslos an ihren Klienten». Für Anna G. hatte sich das gelohnt. Plötzlich fuhr sie einen noblen Porsche Cayenne. Und in einem Skigebiet im Glarnerland erwarb sie für rund zwei Millionen Franken ein vierstöckiges Chalet direkt am Pistenrand.

2014 aber startete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Anna G. Sandra Müller* (55), eine ihrer Ex-Schülerinnen, hatte gegen die Sektenführerin geklagt. «Sie nahm mir alles, was ich hatte. Ich war in einer emotionalen Abhängigkeit», sagte Müller zu Blick über ihr damaliges Verhältnis zur Geistheilerin.

Schadenersatz dank Chalet-Verkauf

Die Luzerner Justiz geht mit ihrem Urteil nun noch weiter, als dies von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Neben der Freiheitsstrafe muss Anna G. der Klägerin Sandra Müller knapp 1,6 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. Das Geld dafür soll vom Verkauf des Glarner Chalets kommen, der nun das Konkursamt Luzern abwickelt. Müller erhält zudem noch 75'000 Franken Prozessentschädigung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. (cat)

* Namen geändert

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