Ende Oktober tritt in Buchrain LU der Sozialvorsteher Stephan Betschen zurück. Das stellt die Gemeinde vor ein Problem. Denn niemand will ihn als Gemeinderat beerben, berichtet «zentralplus».
Am 8. August ist die offizielle Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen verstrichen, doch keine einzige Person hat sich gemeldet. Und das, obwohl die Parteien fleissig Werbung gemacht haben. Laut Gemeindepräsident Ivo Egger könne dies daran liegen, dass viele derjenigen, die sich engagieren möchten, bereits anderweitig eingespannt seien.
Auf Blanko-Listen kann jeder Name stehen
Nur weil niemand Gemeinderat werden will, heisst das aber nicht, dass die Stelle vakant bleibt. Denn jemand muss in den Gemeinderat auf Betschen folgen. Statt Wahlvorschlägen würden die Einwohner nun Blanko-Listen für die Wahl am 25. September erhalten, berichtet das Medium weiter. Dort kann jeder Einwohner aufgeschrieben werden. Wer am meisten Stimmen erhält, wird dann gewählt. Bedingung sei lediglich, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet habe, seit mindestens fünf Tagen in der Gemeinde angemeldet und stimmberechtigt sei.
Würde eine Person gewählt, müsse sie das Amt antreten – auch wenn sie dies explizit nicht wolle. Es gebe einen Amtszwang, zitiert «zentralplus» eine Verwaltungsangestellte. Zwar könne gegen die eigene Wahl Einsprache erhoben werden, das werde aber nur in Ausnahmefällen genehmigt.
In Buchrain hofft man auf eine zufriedenstellende Lösung
Dann könnte es rauskommen wie in Duggingen BL, wo René Hardmeier 2009 mit nur 20 Stimmen in den Gemeinderat gewählt wurde. Oder in Spiringen UR, als an der Gemeindeversammlung 2017 der abwesende Tobias Imhof gegen seinen Willen gewählt wurde.
Allerdings komme es im Kanton Luzern grundsätzlich nicht vor, dass jemand unfreiwillig ein Amt ausüben müsse. Dies, weil Parteien oder auch Private selbst nach Wahl-Eingabeschluss noch geeignete Personen suchen würden und diese mittels nicht amtlicher Kandidatenlisten oder Medienmitteilung den Stimmberechtigten bekannt machen könnten.
Falls sich diese Geschichte in Buchrain aber nicht wiederholt und jemand gewählt wird, der darauf keine Lust hat, bleibt der Person wohl nur noch eine Möglichkeit, um das Amt nicht auszuüben: Aus der Gemeinde wegziehen. (vof)