Rentner (87) zieht Künstlerin mit 1,6-Mio-Haus über den Tisch – nun hat das Gericht geurteilt
«Das Urteil ist eine Genugtuung!»

Keramik-Künstlerin Isa F.* hatte sich in eine Immobilie in Kriens LU verliebt – und wurde beim Kauf des idyllisch gelegenen Bauernhaus vom 87-jährigen Verkäufer ordentlich über den Tisch gezogen. Nun hat das Kriminalgericht Luzern ein Urteil gefällt.
Publiziert: 07.09.2023 um 00:17 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2023 um 06:49 Uhr
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Die Keramik-Künstlerin Isa F.* (57) hat sich im Frühjahr 2017 für über 1,6 Millionen ein altes Bauernhaus gekauft.
Foto: STEFAN BOHRER
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Luisa ItaRedaktorin «Food»

Isa F.* (57) erfüllte sich im Mai 2017 einen grossen Traum: Sie kaufte sich in Kriens LU für 1,6 Millionen Franken ein wunderschönes, umgebautes Bauernhaus an idyllischer Lage direkt am Pilatushang. Kurze Zeit später das böse Erwachen: Der Umbau zum Mehrfamilienhaus durch den Vorbesitzer war nicht bewilligt und dadurch illegal. Die Behörden hatten entschieden, dass sämtliche drei Wohnungen sowie die fünf Studios innerhalb von sechs Monaten zurückgebaut werden mussten. Doch statt dies zu tun, verkaufte der Eigentümer kurzerhand.

Die deutsche Käuferin aus Immensee SZ liess er im Ungewissen – sie erlitt einen finanziellen Schaden von schätzungsweise etwa 800'000 Franken. Die 57-Jährige zog deshalb gegen den pensionierten Bauern Anton U.** (87) vor Gericht – mit Erfolg! Nun liegt das Urteil des Luzerner Kriminalgerichtes vor: Der Rentner ist ein Betrüger!

Bedingte Freiheitsstrafe für Bauernhaus-Betrüger

Der 87-Jährige wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt: Das heisst, dass er nur dann hinter Gitter muss, wenn er sich innerhalb der Probezeit noch etwas zuschulden kommen lässt. Der Schlamassel kommt den alten Mann teuer zu stehen: Er muss Isa F. den von ihm verursachten Schaden vollumfänglich ersetzen, auch die Verfahrenskosten muss er berappen.

Für die abgezockte Käuferin Isa F. ist das Urteil erst mal eine Genugtuung: Der Rückbau des Bauernhauses hatte sie viel Zeit und Geld gekostet. «Es war sehr nervenaufreibend», sagt sie zu Blick. «Ich war von mir wirklich selber überrascht, wie angespannt ich sein kann. In der Nacht vor der Verhandlung habe ich ganz wild geträumt.»

«Es war keine einfache Zeit»

Die Keramik-Künstlerin musste aufgrund des Rückbaus Mietern der Wohnungen künden, hatte Mietausfälle und Baukosten. «Es war keine einfache Zeit», erzählt sie. Das Bauernhaus verfügt unterdessen nur noch über die zwei Wohnungen, die legal ausgebaut wurden: Beide sind vermietet. Isa F. wohnt anderswo, das Bauernhaus ist für sie eine Wertanlage: «Es ist halt schon sehr schade, dass ich diese restlichen Wohnungen rückbauen musste – gerade, weil ja Wohnungsnot herrscht.»

Das Urteil des Kriminalgerichtes ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien haben es an die nächste Instanz weitergezogen. Isa F. gehe es dabei vor allem um einige ungeklärte Fragen bezüglich des Schadenersatzes, wie sie erklärt.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Anton U. die Unschuldsvermutung. Er war für Blick nicht zu erreichen.

* Name bekannt
** Name geändert

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