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Häuser in der Gefahrenzone könnten massiv an Wert verlieren
Droht in Schwanden eine Quasi-Enteignung?

Auf den ersten Blick scheint für die Hausbesitzer in Schwanden GL alles geregelt zu sein. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten der zerstörten Gebäude. Wenn die Naturgefahr anders beurteilt wird, wird es aber kompliziert. Die Immobilien könnten an Wert verlieren.
Publiziert: 01.09.2023 um 21:07 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2023 um 22:01 Uhr
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Auch Tage nach dem grossen Rutsch fliesst die braune Sauce weiter und gefährdet zusätzliche Gebäude.
Foto: zVg
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Beat MichelReporter

Die braune Sauce fliesst noch immer in Schwanden GL und bedroht weitere Gebäude. Gleichzeitig hängt über den Hausbesitzern ein Damoklesschwert. Wird die Zone rund um den Erdrutsch plötzlich von der blauen in die rote Gefahrenstufe eingestuft, gibt es ein Problem, ein Versicherungsproblem. Die Häuser dürfen zwar noch bewohnt, aber nicht mehr ausgebaut werden. Auch Neubauten dürfen hier keine mehr erstellt werden. Es kommt zu einer massiven Wertverminderung, die keine Versicherung auffängt.

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Landwert nicht versichert

«Der Landwert ist nicht mit dem Gebäude versichert», sagt Hansueli Leisinger (65), Vorsitzender der Geschäftsleitung der «glarnerSach», der zuständigen Versicherung für die Gebäudeversicherung. Das bedeutet: Bei einer Umstufung gibt es keine Entschädigung für den verlorenen Wert. Der Hausbesitzer muss hoffen, dass Massnahmen wie Verbauungen oder Entwässerungsstollen den Hang wieder sicher machen. Eine Entschädigung für den Landwert wird Sache der Politik. Bund, Kanton oder Gemeinde müssten die Verluste lindern. Passiert das nicht, kommt eine Umstufung einer Quasi-Enteignung gleich.

In der Gefahrenkarte von 2016 ist die Erdrutschzone nur schwer sichtbar. Ein grosser Teil des Schuttkegels liegt in der blauen Zone, der mittleren Bedrohungsstufe. Ein schmales, kurviges Band in Rot zieht sich quer am Hang entlang, von den Gebäuden steht aber nur eines in der höchsten Gefahrenzone. Laut der Wegleitung heisst das: Personen sind innerhalb der Gebäude kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon. Und: Falls gewisse Auflagen zur Bauweise beachtet werden, ist nicht mit plötzlichen Gebäudezerstörungen zu rechnen.

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Anders bei Rot: Personen sind sowohl ausserhalb als auch innerhalb des Gebäudes gefährdet, mit der Zerstörung von Bauten ist zu rechnen. Auch wenn sich die Behörden noch nicht äussern, drängt schon alleine die Grösse des Murgangs eine Umzonung in Rot auf. Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren äussert sich noch nicht zu einer allfälligen Neubeurteilung des Hanges.

Alle Gebäude versichert

Falls es keine Umzonung gibt, sind die Schäden der Hausbesitzer gut abgedeckt. «Alle 38 beschädigten Gebäude sind bei uns versichert», sagt Hansueli Leisinger. Noch können die Experten nichts Genaues zu den Schäden sagen, weil sie noch nicht ins Gebiet dürfen. So wie die Situation jetzt aussieht, kann der Versicherungsexperte die Besitzer beruhigen: «Es handelt sich um ein versichertes Elementarereignis. Es ist ein grosser Erdrutsch.» Versichert ist dabei der Schätzwert des Gebäudes, nicht der Steuerwert.»

Die Behörden wollen zum Thema der Versicherungsfragen bald informieren. Noch ist die Entwicklung der Lage dazu zu unklar. Klar ist aber bereits, dass für die Betroffenen die Situation extrem belastend ist.

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