Demo-Verbot in Uri
Aktionsbündnis geht vor Bundesgericht

Das vorläufige Verbot des Kantons Uri von Demonstrationen mit mehr als 300 Personen soll vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüft werden.
Publiziert: 07.04.2021 um 11:11 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2021 um 16:48 Uhr
Kundgebung vor dem Tell-Denkmal in Altdorf UR vom vergangenen September.
Foto: keystone-sda.ch

Das «Aktionsbündnis Urkantone – Für eine vernünftige Corona-Politik» hat eine Beschwerde gegen das vorläufige Verbot von Demonstrationen mit mehr als 300 Teilnehmern eingereicht, wie es am Mittwoch mitteilt. Am 10. April hätten Gegnerinnen und Gegner der Coronapolitik bei Altdorf UR eine grosse Demonstration durchführen wollen. Diese wurde jedoch kurz davor verboten.

Der Urner Regierungsrat erteilte keine Bewilligung, weil bei einem Anlass mit Tausenden Personen die Maskenpflicht nicht durchsetzbar sei. Zudem nahm er in der kantonalen Covid-Verordnung die Bestimmung auf, wonach vorderhand keine Kundgebungen mit mehr als 300 Personen bewilligt werden.

Abstimmung über das Covid-Gesetz im Juni

Das Aktionsbündnis Urkantone sieht sich durch diese Bestimmung in seinen elementaren politischen Grundrechten beschränkt. Die Norm verstosse nicht nur gegen die geltenden Corona-Bestimmungen des Bundes, sondern schränke auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismässig ein.

Am 13. Juni befinden die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz. Die Kundgebung in Altdorf wäre die Auftaktkampagne des Referendumskomitees dazu gewesen, hiess es in der Mitteilung des Aktionsbündnisses weiter. Mit dem Verbot der Kundgebung werde der Souverän daran gehindert, sich frei eine Meinung zu bilden.

Für das Aktionsbündnis gibt es auch keinen medizinischen Grund für das Verbot von grösseren Kundgebungen. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass es im Freien zu mehr Ansteckungen komme. Dies hätten die Fasnacht in Einsiedeln SZ und die Corona-Demonstrationen in Liestal BL und Chur GR gezeigt. (SDA)

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