Walliser beschimpfte Ausländer im Netz
Ex-SVP-Politiker erneut wegen Rassismus verurteilt

Hans-Peter Mathieu wurde erneut straffällig. Das ehemalige Walliser SVP-Mitglied hat sich auf Facebook rassistisch über Ausländer geäussert und gegen die Probezeit einer früheren Verurteilung verstossen. Deshalb wurde er per Strafbefehl schuldig gesprochen.
Publiziert: 12.03.2021 um 12:42 Uhr
|
Aktualisiert: 17.04.2021 um 17:32 Uhr
1/5
Der Walliser Hans-Peter Mathieu (71) postete fremdenfeindliche Kommentare auf Facebook – jetzt wurde er erneut verurteilt.
Foto: zvg

Der ehemalige Walliser SVP-Politiker, Hans-Peter Mathieu (71), schimpfte 2015 auf Facebook über Ausländer. Moslems bezeichnete er dort als «Kamelficker», statt Entwicklungshilfe empfahl er ein «landesweites Kastrationsprogramm».

Mathieu wurde wegen dieser Aussagen vom damaligen SP-Parteipräsident Gilbert Truffer (53) bei der Staatsanwaltschaft Oberwallis angezeigt. 2018 wurde er dann wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 65 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Ausserdem musste er eine 650-Franken-Busse bezahlen.

7650 Franken Geldstrafe

Doch Mathieu, der in Steg-Hohtenn eine Töfffahrschule betreibt, scheint keine Einsicht zu zeigen und kassiert erneut eine Anzeige. Dieses Mal von der Oberwalliser Sektion der Unia Wallis.

Wie der «Walliser Bote» berichtet, wurde Mathieu jetzt der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis zufolge habe «Mathieu auf Facebook zwischen 2016 und 2020 immer wieder Bilder und Beiträge mit Bemerkungen, welche Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzten oder diskriminierten, kommentiert».

Weil er in der dreijährigen Probezeit rückfällig wurde, muss er nun tiefer ins Portemonnaie greifen. Die unbedingte Geldstrafe beläuft sich auf 7650 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 700 Franken.

«Ich bin kein Rassist»

In der Zeitung verteidigt sich Mathieu: «Ich bin kein Rassist, ich äussere nur meine freie Meinung zu Artikeln und Fotos, die im Internet publiziert werden.»

Er betont, dass sich unter seinen Fahrschülern auch Ausländer befinden würden. Eine muslimische Frau würde ihn gar «Meister» nennen. In seinen Posts prangere er «lediglich untragbare Zustände an, die nicht rechtens sind.» Dennoch akzeptiert er den Strafbefehl. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (man)

Fehler gefunden? Jetzt melden