Im Toggenburg feierten vor vier Jahren rund 5000 Personen aus den unterschiedlichsten Ländern eine riesige Neonazi-Party. Über die Schweiz hinaus sorgte der Anlass in Unterwasser SG für Schlagzeilen.
Organisator der braunen Feier war der deutsche Matthias M.* Der heute 32-Jährige muss jetzt die Schweiz verlassen – allerdings wegen eines anderen Delikts.
Bereits vergangene Woche musste sich M. vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Der Vorwurf: M. lagerte illegale Waffen unter seinem Bett (BLICK berichtete).
Am Dienstag folgte nun das Urteil gegen den Angeklagten. Matthias M. wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Zudem wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt forderte längeren Landesverweis
Freigesprochen wurde M. hingegen vom Vorwurf der Rassendiskriminierung. Der Deutsche hatte auf Facebook einen Bericht einer Auschwitz-Überlebenden unter anderem mit einem «Facepalm»-Emoji kommentiert. Dieser Kommentar könne sehr unterschiedlich gedeutet werden, schreibt das Gericht. Deshalb werde er in diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Der Staatsanwalt hatte für den Neonazi aus Thüringen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie einen Landesverweis von 14 Jahren gefordert. (cat/SDA)
* Name bekannt