Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Er hatte 2014 nach einer Schiesserei in einer St. Galler Moschee auf Twitter und Facebook geschrieben: «Wir bitten um mehr!»
Bei der Schiesserei starb eine Person. Nach einer Strafanzeige des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein.
Urteil bis nach Lausanne gezogen
Das Bezirksgericht Sitten verurteilte Addor zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil. Addor zog den Entscheid daraufhin nach Lausanne weiter.
Doch auch das Bundesgericht hielt am Urteil fest. Es führt im heute veröffentlichten Entscheid aus, ein unbefangener Durchschnittsleser verstehe den Kommentar als Wunsch nach einer Wiederholung der Tat. Der Leser werde dazu eingeladen, sich über das tragische Ereignis in der Moschee zu freuen.
Im Umstand, sich über das Leid Dritter zu freuen, sieht das Bundesgericht einen Ausdruck von Abneigung - ein wesentliches Merkmal von Hass. Diese Freude drücke sich in diesem Fall klar erkennbar gegenüber den Angehörigen einer bestimmten Religion aus und sei deshalb als Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu werten. Auch das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit sei erfüllt.
Addor: «Ich werde nicht schweigen»
Addor selbst äussert sich via soziale Medien zu seiner Verurteilung. Er ist sich keiner Schuld bewusst. Man wolle ihn zum Schweigen bringen, klagt er, «aber ich werde nicht schweigen.» Er störe sich insbesondere daran, ausgerechnet vom IZRS «denunziert» worden zu sein – zwei dessen Vorstandsmitglieder sind kürzlich wegen Verbreitung von Terrorpropaganda verurteilt worden. Er überlege sich nun, ob es «sich die Mühe lohnt», den Fall an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen, so Addor.
Addor ist Anwalt und hat zuvor unter anderem als Gerichtsschreiber und Richter gearbeitet. Er ist bereits zuvor mit provokativen und zwiespältigen Aussagen und Tweets aufgefallen. (SDA/lha/gbl)