In Saas-Fee VS kommt es zum Jahresbeginn 2021 zu einem kuriosen Unfall. Zwei Personen werden bei einer Kollision schwer verletzt – vermutlich, weil ein Hund mit der Pfote auf das Gaspedal eines Elektroautos trat. Das berichtet die «SonntagsZeitung».
Demnach hielt sich die Halterin, eine Ärztin aus der Zürichsee-Region, mit ihrem Mann und den beiden erwachsenen Kindern in «einem der teuersten Hotels von Saas-Fee» auf. So zumindest steht es im Urteil des Bezirksgerichts Visp, aus dem die Zeitung zitiert. Weil nicht das gesamte Gepäck gleichzeitig ins Elektroauto gepasst habe, fuhren der Mann und die Kinder voraus. Die Ärztin blieb mit dem Hund zurück.
Kurz nach Mittag kam es dann zum Unfall. Der Portier bat die Frau, mit dem Hund auf dem Rücksitz Platz zu nehmen. Die Frau stieg stattdessen mit ihrem Vierbeiner auf der Beifahrerseite ein. Der Hund kam dabei wohl versehentlich auf das Gaspedal des Autos, in dem der Schlüssel steckte. Laut dem Polizei-Protokoll schoss der Wagen «mit voller Leistung nach hinten, kollidierte mit einer Mauer und der Glasschiebetür am Eingang.»
Anwalt verteidigt Vorgehen der Frau
Der Portier und eine weitere Frau im Eingangsbereich wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Auch die Ärztin erlitt Verletzungen. Statt sich um die anderen Verletzten zu kümmern, fragte sie jedoch nach einem Taxi. Der Hoteldirektor reagierte nicht, weswegen die Frau ihren Mann rief. Dieser holte sie ab – ohne sich um die verletzten Gäste zu kümmern.
Bei der Fahrt Richtung Zürich erhielt die Frau dann einen Anruf: Sie wurde von der Polizei an den Unfallort zurückbeordert. Statt es dabei zu belassen, engagierte die Frau schliesslich einen Anwalt. Laut diesem, so die «SonntagsZeitung», sei die Schuld nicht bei der Frau zu suchen, sondern beim Fahrzeuglenker, der den Schlüssel stecken lassen habe. Er bezweifelt zudem, dass der Hund für den Unfall verantwortlich ist.
Die Frau selbst habe «massive Verletzungen und einen Schock erlitten, weshalb sie nicht in der Lage war, sich um die anderen Verletzten oder die Schadensregelung zu kümmern», so der Anwalt. Ausserdem sei sie «sofort zurückgekehrt, als sie kurze Zeit später von der Polizei kontaktiert wurde.» Sie habe sich zuvor längere Zeit am Unfallort aufgehalten.
Bis heute keine Entschuldigung
Vor dem Bezirksgericht Sitten hatte die Frau allerdings keine Chance. Sie wurde wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 14'700 Franken, muss zudem eine Busse von 4680 Franken und die Kosten für das Verfahren sowie eine Parteientschädigung übernehmen.
Die Ärztin legte gegen das Urteil Rekurs ein. Deshalb kommt es Ende Monat zur Berufungsverhandlung. Laut dem Anwalt der schwer verletzten Frau habe sich die Ärztin bis heute nicht entschuldigt. (zis)