Im März 2013 schob das Schweizer Stimmvolk der Bodenverschwendung einen Riegel. Mit 62,9 Prozent der Stimmen sprach es sich dafür aus, dass die Gemeinden überdimensionierte Bauzonen verkleinern müssen. Die Reserven dürfen nur noch so gross sein, dass sie dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.
Das galt zwar schon seit dem Jahr 1980 und der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes. Daran gehalten hat sich aber kaum jemand. In manchen Gemeinden reichen die Reserven nach aktuellem Stand für die nächsten 50 Jahre! «Jahrelang wurde gegen das Gesetz verstossen», sagte der Raumplanungsexperte Lukas Bühlmann im Jahr 2020 gegenüber dem «Beobachter».
Deshalb versuchen die Gemeinden seit 10 Jahren, die Baulandreserven gesetzeskonform zu verkleinern. Eine undankbare Aufgabe, müssen die aktuellen Behördenmitglieder die Planungsfehler ihrer Vorgänger korrigieren.
Über sieben Milliarden Franken
Um wie viel Bauland es dabei tatsächlich geht, wie viel Werte betroffen sind, lässt sich dabei nicht mit Sicherheit sagen. In einer aufwendigen Recherche ermittelte der «Beobachter» vor rund vier Jahren den Stand der Dinge bei den einzelnen Kantonen. Das Resultat: 2144 Hektar Bauland müssen in der Schweiz zurückgezont werden. Das entspricht etwa der Fläche des Walensees in den Kantonen St. Gallen und Glarus. Den Gesamtwert der Baulandreserven, die zurückgezont werden müssen, schätzte der «Beobachter» auf 7,2 Milliarden Franken!
Von der Problematik sind dabei längst nicht alle Kantone in gleichem Masse betroffen. Zürich oder Genf müssen beispielsweise nichts rückzonen, da die Reserven dort nicht überdimensioniert sind. Anders sieht es im Kanton Jura aus. Hier gibt es geschätzt 230 Hektare Bauland zu viel, Platz Nummer zwei im Kantonsranking.
Einsamer Spitzenreiter ist jedoch das Wallis. Rund die Hälfte der überschüssigen Baulandreserven befindet sich im Alpenkanton, der Kanton hat den Rückzonungsbedarf auf 1080 Hektare berechnet. Das sind über 1500 Fussballfelder. Entsprechend heftig wird hier die Debatte um die Revision des Raumplanungsgesetzes geführt.