Raphael B.* (36) schoss am Montag in Sitten um sich und nahm zwei Menschen das Leben. Zuerst nahm er Tara C.* (†36), die er mehrfach belästigt hatte, und mit der er eine Beziehung wollte, auf einem Parkplatz das Leben. Wenig später erschoss er auch David M.* (†41), den Chef des Malergeschäfts, in dem er einst gearbeitet hat.
Raphael B. wird von seinen Bekannten nicht nur als Psychopath beschrieben, sondern soll auch sonst einiges auf dem Kerbholz gehabt haben. Das zumindest geht aus der neuesten Mitteilung der Walliser Kantonspolizei hervor.
Polizei veröffentlicht Bericht von Strafverfahren
So sei der mutmassliche Täter seit 2014 in verschiedene Strafverfahren verwickelt gewesen, wie die Kapo schreibt. In den meisten davon hatte er jedoch den Status eines Klägers.
Auch mit dem Militär sei er bereits in Konflikt geraten: So hatte ihn das Militärgericht 2017 wegen Befehlsverweigerung oder unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit zu einer Strafe auf Bewährung von 2 Tagessätzen und einer Geldstrafe verurteilt.
Zwei Verfahren, in denen er den Status eines Beschuldigten aufwies, seien jedoch wieder eingestellt worden, nachdem die Anzeigen zurückgezogen worden waren.
Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung
Wie die Kapo schreibt, war B. zudem in Verfahren verwickelt, an denen die Todesopfer vom Montag und seine Angehörigen involviert waren. So wurde 2018 gegen den Freund des ersten Opfers, Tara C.* (†36) ein Strafbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen.
Drei Jahre später sei zudem zugunsten von C. eine Nichteintretensanordnung erlassen worden, nachdem der Angeklagte wegen Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung und verleumderischer Anschuldigung Anzeige erstattet hatte.
Wie die Kapo weiter schreibt, wurde 2022 eine Einstellungsverfügung zugunsten des Angeklagten erlassen, nachdem das erste Opfer eine Anzeige wegen Nötigung erstattet hatte und diese später zurückzog.
2023 folgte eine weitere Einstellungsverfügung. Diese wurde zugunsten des ersten Opfers erlassen, nachdem der Angeklagte wegen Ehrverletzung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen, Drohungen sowie Verleumdung Anzeige erstattet hatte.
Zweites Opfer leitete Verfahren gegen Schütze ein
Auch das zweite Opfer war bereits in Verfahren mit B. verwickelt. So hatte David M., das zweite Opfer der Schiesserei vom Montag, gemeinsam mit einigen Angehörigen ein Verfahren gegen B. eingeleitet.
Am 13. September 2023 wurde B. in dem Fall wegen Beleidigung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen und Drohungen verurteilt. Die verhängte Strafe betrug 55 Tagessätze zu CHF 70.- pro Tag, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein, wodurch der Fall nun beim Kantonsgericht hängig ist.
*Namen geändert