Haben sie noch immer Ärger mit den Banken?
Zermatter Skandal-Beiz Walliserkanne verbietet Kartenzahlung

Lange war es ruhig um die Zermatter Skandal-Beiz Walliserkanne. Nun sorgt sie wieder für Wirbel, denn die Betreiber akzeptieren von ihren Kunden nur noch Bargeld – Kartenzahlung ist komplett verboten.
Publiziert: 13.08.2022 um 20:18 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2022 um 11:38 Uhr
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Es ist ruhig geworden um die Zermatter Skandal-Beiz Walliserkanne.
Foto: keystone-sda.ch

Die Walliserkanne ist ein Restaurant in Zermatt VS, das traditionelle schweizerische Gerichte serviert – und während der Corona-Pandemie ordentlich für Wirbel sorgte. Vehement wehrten sich die Betreibter des Lokals gegen die Zertifikatspflicht in Restaurants, die der Bundesrat im Herbst 2021 beschlossen hatte.

Infolgedessen kam es zu mehreren Auseinandersetzungen zwischen der Regionalpolizei in Zermatt und den Betreibern, das Restaurant wurde versiegelt, das Siegel aufgebrochen und wieder versiegelt – bis die Betreiber Ende Oktober von der Polizei verhaftet und ihnen die Wirtepatente entzogen wurden.

Mittlerweile sind die Wirte der Walliserkanne wieder auf freiem Fuss und seit dem Ende der Massnahmen Anfang des Jahres dürfen sie auch wieder Gäste empfangen – egal ob mit Covid-Zertifikat oder ohne. Wie «Nau.ch» nun berichtet, hat sich aber so einiges geändert in der Skandal-Beiz: Es wurde eine Mindestkonsumation eingeführt, Leitungswasser wird nicht mehr serviert und die Gäste müssen bar oder mit Reka-Checks bezahlen – Kartenzahlung ist tabu.

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Die Gäste werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf drei Sprachen auf die neuen Regeln hingewiesen. Auf Anfrage des Onlineportals wollten die Betreiber allerdings nicht verraten, weshalb Kartenzahlung nicht mehr akzeptiert wird.

Möglich ist aber, dass die Skandal-Beiz noch immer mit ihrem Banken-Problem kämpft. Im November wollte man «die Zertifikatspflicht mit hoch qualifizierten Anwälten bekämpfen» – doch der Plan ging nach hinten los. Die UBS Zermatt sperrte das auf das Familienoberhaupt der Wirtefamilie ausgestellte Konto.

Eine entsprechende Anfrage von Blick bei der örtlichen UBS-Niederlassung wurde damals von Zürich aus beantwortet. Zwar äussere sich die Bank «aus rechtlichen Gründen wie üblich nicht zu allfälligen Kundenbeziehungen», gab UBS-Sprecher Igor Moser im November zu Protokoll. Bestätigen tat Moser so viel: «Gemäss den geltenden Schweizer Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei ist die Bank verpflichtet, die Plausibilität ungewöhnlicher Transaktionen zu prüfen.» (chs)

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