Sie sorgten im vergangenen Herbst gehörig für Schlagzeilen: Die Wirte des Zermatter Restaurants Walliserkanne widersetzten sich mehrmals den damals geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus. Dazu zählte auch die Zertifikatspflicht. Der Grund: Sie wolle «keine Zweiklassengesellschaft», betonte die Betreiberfamilie immer und immer wieder.
Da die Betreiber auf die Kontrolle der Covid-Zertifikate der Gäste verzichtete, kam es des Öfteren zu Polizeieinsätzen im Lokal. Ende Oktober wurde das Restaurant zwangsgeschlossen, Anfang Dezember öffnete das Restaurant wieder – bediente aber nur draussen. Doch lange bevor die Walliserkanne ihre Türen schliessen musste, hatte sie zwei Gästen zur Flucht vor der Polizei verholfen, wie der «Walliserbote» berichtet.
Geflüchteter Gast wurde dank Videokamera überführt
Die Wirtefamilie versteckte am 15. September 2021 zwei Personen vor der Zermatter Polizei, als diese zwecks einer Zertifikatskontrolle das Lokal betrat. Bei diesen Gästen handelte es sich allerdings nicht um Schwerverbrecher – sie wollten den Regionalpolizisten lediglich nicht ihre Covid-Zertifikate zur Kontrolle vorweisen.
Wie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis, der der Zeitung vorliegt, festhält, sollen die Betreiber die Beamten aus dem Lokal gedrängt haben, «anschliessend wurden die beiden Gäste im Innern des Restaurants versteckt». Die beiden Gäste verliessen die Walliserkanne danach auf «unbekannte Weise». So konnten sie sich einer Busse mittels Ordnungsbussenverfahren entziehen.
Die «Walliserkanne»-Affäre in Zermatt
Bis jetzt. Einer der beiden rebellischen Gäste, ein Bergführer aus Schaffhausen, hatte die Rechnung ohne die Zermatter Überwachungskameras gemacht. Als er das Skeptiker-Lokal verliess, wurde er gefilmt. Anhand dieser Videoaufnahmen konnte die Polizei den Gast identifizieren, und die Staatsanwaltschaft Oberwallis sprach ihn der Hinderung einer Amtshandlung und der Widerhandlung gegen die Covid-Verordnungen schuldig.
Bestraft wurde der Bergführer mit einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Mann eine Busse von 150 Franken und die Verfahrenskosten von 350 Franken bezahlen. Der verurteilte Gast hat den Strafbefehl akzeptiert, somit ist das Urteil rechtskräftig. (chs)