Vier Jahre und zwei Monate muss ein «Monster-Arzt» ins Gefängnis. Das hat das Kreisgericht Oberwallis entschieden, berichtet das Walliser Nachrichtenportal «Pomona». Zudem hat der deutsche Arzt einen siebenjährigen Landesverweis erhalten und muss seinem Opfer 25'000 Franken Genugtuung bezahlen.
Der 40-jährige Arzt soll im Juli 2018 versucht haben, sein Tinder-Date zu töten. 2017 lernten sich die Beiden kennen, stellten aber schnell fest, dass sie als Paar nicht funktionieren würden, zitiert das Portal aus den Gerichtsakten. Sie beschlossen, ihre Beziehung «auf freundschaftlicher Basis weiterzuführen.»
Im Badezimmer die Polizei gerufen
Bei einem gemeinsamen Wanderwochenende im Oberwallis eskalierte dann die Situation. Nach einem Nachtessen zogen sich die beiden laut den Akten ins Hotelzimmer zurück. Der alkoholisierte Arzt forderte die Bekannte daraufhin zum Oral-Sex auf.
Als diese ablehnte, rastete der Arzt aus. Er schlug die Frau ins Gesicht. Sie biss ihm in die Hand. Daraufhin biss der Arzt ebenfalls zu – in ihre Nase. Danach warf der Arzt das Opfer aufs Bett, würgte es minutenlang, beschimpfte es und drohte, es umzubringen. Die Frau sagte vor Gericht, er habe sich plötzlich «in ein Monster verwandelt.»
Irgendwann konnte die Bekannte ihre Finger in die Augen des Arztes drücken. Dieser liess sie los, die Frau rettete sich ins Badezimmer und rief von dort aus die Polizei. Die Beamten verhafteten den Arzt. Er musste für einen Monat in U-Haft.
«Bleibende gesundheitliche Schäden»
Gemäss den Untersuchungen hatte der Deutsche zum Tatzeitpunkt 2,7 Promille Alkohol im Blut. Er hatte den ganzen Abend viel getrunken. Bei ihm wurde eine Alkoholsucht diagnostiziert. Er musste daraufhin in Therapie.
Die Frau erlitt «bleibende gesundheitliche Schäden», zitiert das Portal aus den Gerichtsakten. Ihre Nase wurde durch den Biss entstellt. Das Urteil fiel auch deswegen deutlich höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese verlangte 36 Monate Gefängnis, davon 18 Monate unbedingt.
Neben der Haftstrafe muss der Arzt auch 25'000 Franken Genugtuung an das Opfer zahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 44'000 Franken übernehmen. Gegen das Urteil des Kreisgerichts kann der Arzt Berufung einlegen. (zis)