Der Aufschrei bei den Zweitwohnungsbesitzern im Gebiet der Aletsch Arena war gross: Seit dem 1. November 2020 müssen sie nämlich ihre Kurtaxen pauschal abrechnen. Bedeutet: Völlig egal, ob in einer Wohnung 3- oder 30-mal übernachtet wird, bezahlt werden müssen etwa in der Gemeinde Fiescheralp VS jährlich 57 Nächte à 3.50 Franken pro Bett. Auf diesen Betrag wurde die Kurtaxe festgelegt.
Doch nun müssen die betroffenen Gemeinden und die zuständige Tourismusorganisation Aletsch Arena über die Bücher. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat Beschwerden von Zweitwohnungsbesitzern in den Walliser Gemeinden Fiesch, Riederalp und Bettmeralp gegen das neue Kurztaxenreglement in seinen Urteilen teilweise gutgeheissen.
Anzahl Nächte muss neu berechnet werden
Das Gericht in Lausanne urteilt: Die neuen Berechnungsweisen und Pauschalbesteuerungen seien rechtlich zwar in Ordnung. Die Anzahl Nächte allerdings müssten neu berechnet werden. Begründung: «Nicht nachvollziehbar ist, wie die Gemeinde die Logiernächte ermittelt hat. Trotz mehrmaliger Nachfrage [...] substanziiert die Gemeinde nicht weiter, wie die Aletsch Arena AG die relevanten Daten erhoben haben soll.»
Brisant: Von der neuen Kurtaxenpauschale profitierten hauptsächlich solche, die ihre Wohnungen gewerblich vermieten. Sie zahlen die Pauschale und können die Kurtaxe aller Nächte, die darüber hinaus gehen, in die eigene Tasche stecken.
Wer als Gast ausserhalb seiner Wohngemeinde übernachtet, zahlt zusätzlich zu den Logis-Kosten gemäss kantonalen Tourismusgesetzen eine Kurtaxe. Egal ob in Hotels, Airbnbs oder sonstigen gebührenpflichtigen Unterkünften. Die Einnahmen sind dazu gedacht, in den Tourismus investiert zu werden, beispielsweise in die Infrastruktur. Im Aletsch-Gebiet entschieden die Gemeindeversammlungen, die Kurtaxe ab Oktober 2020 pauschal einzufordern. Zuvor wurde pro Übernachtung abgerechnet. Das Geld fliesst vollumfänglich an die Aletsch Arena AG.
Wegen Kurtaxenpauschalen kam es im Wallis schon zu diversen Bundesgerichtsentscheiden. Dass eine pauschalisierte Besteuerung rechtens ist, zweifelten die höchsten Schweizer Richter nie an. Allerdings mussten verschiedene Gemeinden die Zahl der Nächte, die pauschal abgerechnet werden, stark reduzieren, darunter Leukerbad, Bürchen oder Goms. (vof)
Wer als Gast ausserhalb seiner Wohngemeinde übernachtet, zahlt zusätzlich zu den Logis-Kosten gemäss kantonalen Tourismusgesetzen eine Kurtaxe. Egal ob in Hotels, Airbnbs oder sonstigen gebührenpflichtigen Unterkünften. Die Einnahmen sind dazu gedacht, in den Tourismus investiert zu werden, beispielsweise in die Infrastruktur. Im Aletsch-Gebiet entschieden die Gemeindeversammlungen, die Kurtaxe ab Oktober 2020 pauschal einzufordern. Zuvor wurde pro Übernachtung abgerechnet. Das Geld fliesst vollumfänglich an die Aletsch Arena AG.
Wegen Kurtaxenpauschalen kam es im Wallis schon zu diversen Bundesgerichtsentscheiden. Dass eine pauschalisierte Besteuerung rechtens ist, zweifelten die höchsten Schweizer Richter nie an. Allerdings mussten verschiedene Gemeinden die Zahl der Nächte, die pauschal abgerechnet werden, stark reduzieren, darunter Leukerbad, Bürchen oder Goms. (vof)
Und auch die zuständige Tourismusorganisation Aletsch Arena ist grosse Profiteurin der neuen Regelung. Das Unternehmen hat 2021 dank der Pauschale über eine Million Franken mehr an Kurtaxen eingenommen als noch im Jahr zuvor.
Für Gäste zahlen, die es nicht gibt
Leidtragende dieser neuen Kurtaxenreglemente hingegen sind insbesondere diejenigen, die bisher ihre Wohnungen gar nicht oder nur selten vermietet haben. Sie müssten also für Gäste zahlen, die sie gar nicht haben!
Einer von ihnen ist Peter Koch (72). Er besitzt auf der Fiescheralp einen Chalet-Anteil und ist Präsident der IG Fiescheralp, die sich um die Interessen der dortigen Zweitwohnungsbesitzer kümmert. Weil Koch von den Behörden ignoriert wurde, ist er mit anderen Zweitwohnungsbesitzern ans Bundesgericht gelangt.
IG erwartet Reglement
Koch freut sich über den Entscheid des Bundesgerichts und sagt: «Es bestätigt die Haltung der IG, wonach die Anforderungen an detaillierte und nachvollziehbare, plausible Berechnungsgrundlagen in keiner Weise erfüllt sind.»
«Die IG Fiescheralp erwartet nun ein Reglement, das die im Bundesgerichtsentscheid formulierten Kritikpunkte aufnimmt», so Koch weiter. Die IG bekräftige den Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden.
Die Gemeinden Riederalp, Bettmeralp, Fiesch und die Aletsch Arena AG zeigten sich vom Urteil überrascht. Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch Arena, lässt sich auf Anfrage von Blick wie folgt zitieren: «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine fundierte und korrekte Darstellung der Berechnungen erstellt wurde.» Man wolle das Urteil nun analysieren.