Im September 2020 ist es in Morges VD zu einem Tötungsdelikt gekommen. In einem Kebab-Laden zückte ein Islamist das Messer und verletzte den Portugiesen Rodrigo G.* (†29) tödlich. Beim Täter handelte es sich um ein Mitglied eines Dschihadisten-Netzwerks.
Der mittlerweile 29-jährige türkisch-schweizerische Doppelbürger muss sich ab dem heutigen Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI verantworten. Bereits einen Tag nach der Tat konnte der Angreifer, der im Grossraum Lausanne einschlägig als Islamist bekannt sein soll, verhaftet werden.
Täter wegen Mord angeklagt
Der Täter muss sich wegen vorsätzlicher Tötung, Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung, versuchter Brandstiftung und Verursachung einer Explosion, der Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz sowie weiterer Delikte verantworten. Laut Anklageschrift soll der Mann das Opfer am 12. September 2020 mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben. Während des Angriffs habe er «Allahu akbar» (Allah ist der Grösste) gerufen. Ein Freund des Opfers erlitt durch den Angriff einen schweren Schock. Aus diesem Grund wird dem Angeklagten auch einfache Körperverletzung und Drohung zur Last gelegt.
Der Angeklagte beantwortete die Fragen des vorsitzenden Richters mit ständig gesenktem Kopf, aber ohne Schwierigkeiten. In Bezug auf seine Religion sagte er, immer noch praktizierender Sunnit zu sein, ohne einer bestimmten Gruppe anzugehören. Der Mann trägt einen Bart und betet fünfmal am Tag. Laut dem Angeklagten sei der Islam eine «friedliche» Religion, die den Frieden predige. Er entdecke sie immer wieder. Da er sich noch in dieser Phase befinde, könne er seine eigene Entwicklung nicht als «Radikalisierung» bezeichnen.
Angeklagter bestreitet, dem IS beigetreten zu sein
Er bestritt, mit einer islamischen Gruppe verkehrt zu haben, mit Ausnahme eines Mannes, der heute in Frankreich wegen Terrorismus inhaftiert ist. Er erklärte ausserdem, dass er seit seiner Inhaftierung im September 2020 Gewalt verurteile. Die Position des Angeklagten zum IS erschien verworren und widersprüchlich. Er sagte, dem IS nicht beigetreten zu sein, aber die Idee eines Kalifats zu unterstützen. Er kritisierte bestimmte Handlungen der Terrormiliz, wie das Verbrennen lebender Personen, was gemäss Koran verboten sei.
Der Mann distanzierte sich auch von Attentaten mit Schusswaffen, wie sie in Europa begangen wurden. Dies entspreche nicht dem Gesetz der Vergeltung. «Wenn man in Syrien jedoch mit Bomben angegriffen wird, muss man mit Bomben zurückschlagen», sagte er.
Der vorsitzende Richter erinnerte den Angeklagten daran, dass er vor dem Angriff in Morges gegenüber der Bundespolizei (Fedpol) erklärt hatte, sich nicht vorstellen zu können, in der Schweiz Gewalttaten zu begehen. Darauf sagte der Angeklagte, auf dem Messanger-Dienst Telegram veröffentlichte Informationen hätten ihn dazu gebracht. (SDA)
* Name geändert