Wegen Schändung verurteilt
Winterthurer Arzt wollte Kopfschmerzen bei 19-Jähriger wegmassieren

Eine junge Frau ging mit Kopfschmerzen zu ihrem Hausarzt in Winterthur. Für die Behandlung schlug er vor, sie zu massieren – und zwar am ganzen Körper. Doch das wollte die Patientin nicht. Der Fall landete vor Gericht.
Publiziert: 21.12.2022 um 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2022 um 14:14 Uhr
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Ende August 2020 wurde eine 19-Jährige von ihrem Hausarzt in Winterthur sexuell belästigt. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Sie hatte Kopfschmerzen und bekam eine Ganzkörpermassage. Dafür stand ein Arzt in Winterthur vor Gericht und wurde wegen Schändung verurteilt, wie der «Landbote» berichtet.

Der Vorfall hatte sich Ende August 2020 ereignet. Damals plagten eine junge Frau (19) Kopfschmerzen. Sie rief bei ihrem Hausarzt an, der damals etwa 40 Jahre alt war, und vereinbarte für denselben Tag noch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten. Am Abend wurde sie von dem Mediziner in seiner Praxis empfangen.

Und der Termin fing schon ungewöhnlich an. Zuerst offerierte der Arzt ihr ein Glas Wein. Sie lehnte dies aber ab und sie tranken stattdessen Tee. Danach schlug er vor, ihr eine Ganzkörpermassage zu geben, um die Kopfschmerzen zu kurieren.

Sie spürte seinen erigierten Penis

Nachdem er im Nacken der Frau begonnen hatte, berührte er ihren Po. Sie sei in Schockstarre verfallen, erklärte die Patientin. Sie habe das nicht gewollt. Der Arzt widersprach den Vorwürfen. Er habe jeweils gefragt, wie weit er gehen könne. Die Frau habe eingewilligt.

Laut den Schilderungen der Frau hat der Arzt sogar ihre Unterhose heruntergezogen und sie im Intimbereich berührt. Die Hose habe er nur entfernt, damit keine Creme drauf komme, erwiderte er. Im Zuge der Behandlung berührte er sie noch an den Brüsten. Als er ihren Rücken einrenken wollte, habe sie den erigierten Penis gespürt. Auch hier widerspricht der Arzt.

Der Situation entkommen konnte die 19-Jährige laut eigenen Angaben, indem sie sagte, dass sie auf die Toilette müsse. Nach dem Vorfall zeigte sie den Arzt an. Und so sahen sich beide vor Gericht wieder.

Der Arzt war in der Vergangenheit schon einmal wegen einer ähnlichen Situation angezeigt worden. Damals wurde das Verfahren aber eingestellt. Nicht so dieses Mal. Der Mann wurde wegen Schändung und sexueller Belästigung verurteilt. Neben einer bedingten Geldstrafe von 21'600 Franken soll er eine Busse von 2000 Franken und eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Hinzu kommt ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Gegen das Urteil will der Arzt vorgehen. (lrc)

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