Urteil nach sechs Jahren
Zermatter Bergführer vergewaltigt Tinder-Date mehrfach

Im Wallis wurde ein Bergführer zu einer Haftstrafe verurteilt. Er soll sein Tinder-Date mehrfach vergewaltigt haben. Der Beschuldigte streitet alles ab.
Publiziert: 03.02.2022 um 15:26 Uhr
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Aktualisiert: 03.02.2022 um 17:27 Uhr
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Ein Bergführer aus Zermatt soll eine Frau aus Deutschland mehrfach vergewaltigt haben.
Foto: Siggi Bucher

Ein Bergführer aus Zermatt VS soll sein Tinder-Date aus Deutschland mehrfach vergewaltigt haben. Die Tat liegt bereits sechs Jahre zurück. Doch erst jetzt kam es zum Prozess.

Der Mann lernte über die Dating-Plattform Tinder eine Frau aus Deutschland kennen. Als der Skilehrer sie dort besuchte, kam es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, wie der Beschuldigte sowie auch die Klägerin bestätigen.

Im August 2016 besuchte ihn die Frau dann in Zermatt, wo sie zusammen eine Mountainbike-Tour unternahmen. Sie pausierten in einem Restaurant, wo viel Alkohol floss. Auf der Rückfahrt ins Tal kam es dann zu einem ersten Streit – der Bergführer demolierte die Sonnenbrille und die Kamera der Frau. Anschliessend soll er sie auf den Boden gedrückt und ihr die Hand vor den Mund gehalten haben.

Kopf gegen Wand geschlagen

Zurück im Tal begab sich die Frau in die Wohnung des Beschuldigten. Dort kam es innerhalb einer Stunde zu einer mehrfachen Vergewaltigung. Obwohl die Frau nach eigenen Aussagen klargemacht hatte, dass sie keinen Sex wolle. Der Bergführer wiederum behauptete, dass die Frau das gewollt habe. Der Walliser soll dabei auch Gewalt angewendet haben und etwa ihren Kopf mehrmals gegen eine Wand geschlagen haben.

Nach einem missglückten Fluchtversuch liess die Frau dann schliesslich die Qualen über sich ergehen. Als ihr Peiniger dann von ihr abliess, verständigte sie die Polizei. Da sie nicht genau wusste, wo sie sich in Zermatt befand, konnten ihr die Beamten aber nicht helfen.

Nur mit einem T-Shirt bekleidet, flüchtete die Frau in die Nachbarwohnung. Doch statt die Polizei zu rufen, holten die Nachbarn den Täter in die Wohnung. Wieder musste die Frau halbnackt die Flucht ergreifen, bis sie schliesslich Hilfe fand.

Gericht kritisierte Verfahrensdauer

Der Prozess fand im August 2021 statt – seit wenigen Tagen liegt das schriftliche Urteil vor. Der Bergführer wurde vom Kreisgericht Oberwallis zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt – neun davon muss er absitzen. Dazu kommt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 150 Franken sowie eine Genugtuung von 13'500 Franken und eine Parteienentschädigung von 8000 Franken.

Wie der «Walliser Bote» berichtet, hat der Mann das Urteil nicht akzeptiert und geht in Berufung. Er streitet alles ab.

Das Kreisgericht Oberwallis bezeichnete die Verfahrensdauer von sechs Jahren aber «als deutlich zu lange». Doch gerade diese Dauer kam dem Beschuldigten zugute. Denn die Zeitspanne zwischen Straftat und Verurteilung wirkt sich laut Gericht strafmindernd aus. (bra)


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