Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft
Barkeeper (55) soll Engländerin (14) vergewaltigt haben

Am Mittwoch stand in Visp VS ein 55-jähriger Italiener vor Gericht. Der Barkeeper eines Hotels in Zermatt soll eine 14-jährige Engländerin vergewaltigt haben – im Untergeschoss des Hauses.
Publiziert: 03.10.2019 um 12:32 Uhr
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In Visp VS stand am Mittwoch ein 55-jähriger Italiener vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine 14-jährige Schülerin aus England vergewaltigt zu haben.
Foto: Walliser Bote/ Andrea Soltermann

Nur wenige Tage vor Weihnachten 2018 soll es in Zermatt VS zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte: Ein 55-jähriger, italienischer Barkeeper eines renommierten Zermatter Hotels. Das Opfer ist eine 14-jährige Schülerin aus England, die mit ihrer Familie zu Gast in jenem Hotel war. Die Vergewaltigung soll im Untergeschoss des Hauses stattgefunden haben.

«Am Morgen, nachdem du mir die Kleider vom Leib gerissen hast und mit Gewalt in mich eingedrungen bist, erwachte ich völlig verwirrt und wusste nicht, wieso mein Körper so weh tat», heisst es in einem Brief des Mädchens, der vor Gericht vorgelesen wurde. Wie der «Walliser Bote» schreibt, war das Mädchen selbst bei der Verhandlung nicht anwesend, weil ihr ein psychologischer Sachverständiger davon abgeraten hatte.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einen zehnjährigen Landesverweis – der Verteidiger hingegen einen Freispruch. Für den Vater ist die mögliche Strafe nicht akzeptabel: «48 Monate Gefängnis sind zu wenig für den Vergewaltiger meiner Tochter, der nicht nur ihr Leben, sondern auch das Leben unserer ganzen Familie zerstört hat», sagte er vor Gericht. Doch was ist genau passiert?

Mutmasslicher Vergewaltiger ist zweifacher Familienvater

19. Dezember 2018: Die 14-jährige Engländerin begab sich um 21 Uhr an die Hotelbar, bestellte sich einen alkoholhaltigen Drink, wie es in der Anklageschrift heisst. Hinter der Bar stand der Italiener, ein zweifacher Familienvater und seit 14 Jahren Saisonnier in Zermatt. Ohne nach ihrem Ausweis zu fragen, servierte er der Minderjährigen den Drink. Weitere alkoholische Getränke folgten – sie wurden nicht verrechnet. Dann küsste er das Mädchen auf die Wange, es folgte ein Zungenkuss im Fumoir. 

Kurz nach ihrem Erscheinen an der Bar konnte sich die 14-Jährige kaum noch auf den Beinen halten. Sie hatte bereits rund sieben Drinks intus. Der Barkeeper wollte ihr deshalb helfen, auf ihr Zimmer im ersten Stock zu kommen. Stattdessen brachte er sie aber ins Untergeschoss des Hauses – dort soll es dann zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Gegen den muskulösen Mann aus Italien habe die Schülerin keine Chance gehabt sich zu wehren, heisst es. 

Nach der Vergewaltigung zog der Mann der Schülerin ihre Kleider wieder an und brachte sie auf ihr Zimmer, das sie sich mit ihrem Bruder teilte. Zuvor musste sie sich aber noch übergeben. Erst einen Tag nach dem Vorfall kam es zwischen der Familie und dem Geschäftsinhaber des Hotels zu einem Gespräch über den Vorfall. Dieser schaltete darauf die Polizei ein. Zeugen des Vorfalls gab es keine – eine medizinische Untersuchung erst kurz vor ihrer Abreise.

Ohne Rücksicht auf Verluste

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte dafür, was passiert war. Aus seiner Sicht ging es aber um einvernehmlichen Sex – das Mädchen habe ihn regelrecht dazu gedrängt. Sein einziger Fehler: Er habe nicht nach ihrem Ausweis gefragt. Sie habe ihm gesagt, dass sie 20 Jahre alt sei. Und weil sie geschminkt war, habe er das auch geglaubt.

Der Staatsanwalt sah das anders und betitelte den Angeklagten vor Gericht als «Gigolo». Als einen der einzig auf Frauen und Sex fixiert sei und aus dem Motiv der sexuellen Triebbefriedung heraus ohne Rücksicht auf Verluste gehandelt hatte. Das Urteil soll in wenigen Wochen gefällt werden. (bra)

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