Auf seinem LinkedIn-Profil präsentiert sich der Militärkader Noah Fischer als charismatische Führungskraft. Als «Chef Ausbildung» befehligt er einen Fachstab der Schweizer Armee.
Vor ein paar Jahren wurde er zum Hauptmann befördert. Fischer heisst eigentlich anders, doch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nennen wir ihn hier so.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Im Militär heisst es gern: Führen durch Vorbild. Doch ausserhalb des Dienstes scheint Fischer diese Haltung etwas anders auszuleben. Das entlarvte eine aufmerksame SBB-Zugbegleiterin im letzten September, als sie «Unregelmässigkeiten auf dem Marschbefehl» entdeckte, den ihr Fischer entgegenstreckte.
«Freie Fahrt auf allen Strecken»
Wie aus einem neuen rechtskräftigen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft hervorgeht, den der Beobachter eingesehen hat, sass der Militärkader bei jener Kontrolle in einer S-Bahn im Zürcher Unterland. Es war an einem Donnerstagabend um 23 Uhr, Fischer war in Zivil unterwegs.
Der Zugbegleiterin fiel auf, dass das Gültigkeitsdatum seines Marschbefehls nicht mit den Daten des QR-Codes auf der Rückseite des Marschbefehls übereinstimmte. Auf ihrem Lesegerät erschien ein völlig anderes Datum, eines vom letzten Jahr. Für dieses war der Marschbefehl wohl ursprünglich ausgestellt worden.
Hauptmann Fischer hatte dieses Datum abgeändert, um «freie Fahrt auf allen Strecken» zu erhalten, wie die Bundesanwaltschaft schreibt. Und das auch ausser Dienst, in Zivil, nicht etwa nur in Militäruniform.
Für den Hauptmann wirds teuer
Diese Dreistigkeit hat Konsequenzen. Fischer wurde wegen «Fälschungen von Aufgeboten und Weisungen» zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, also insgesamt 900 Franken, verurteilt. Auch die Verfahrenskosten von 500 Franken hat er zu tragen.
Glück hatte der Militär nur, dass daraus niemand eine Staatsaffäre machen wollte. Die Bundesanwaltschaft prüfte auch ein mögliches «politisches Staatsdelikt». Für die gerichtliche Verfolgung politischer Delikte bedarf es einer Ermächtigung des Bundesrats. Doch der zuständige Generalsekretär des Justiz- und Polizeidepartements hatte ein Einsehen mit Fischer und entschied, der Bundesrat solle sich doch wichtigeren Aufgaben zuwenden.