Zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis, zehn Monate davon unbedingt. So lautete das Urteil des Kriminalgerichts Luzern vom letzten September gegen Maria Magdalena Hefti (67). Die selbsternannte «Geistheilerin», die auch bekannt ist als «Uriella von Braunwald», sollte ihren Opfern zudem fast 1,6 Millionen Franken zurückzahlen – unter anderem durch ein vom Konkursamt zu versteigerndes Chalet direkt am Pistenrand im Glarnerland, das einst der Esoterikerin gehörte.
Doch Hefti will ihre Weste nun vor dem Kantonsgericht reinwaschen. Die Glarnerin legte Berufung gegen das Urteil ein und fordert am heutigen Prozess vor der zweiten Instanz einen vollumfänglichen Freispruch von den Tatbeständen Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung.
«Man muss mich nicht bestrafen, sondern rehabilitieren», fordert sie am Montag vor dem Richter. «Und zwar von Grund auf und gründlich.»
Sie versprach «universelles Wissen»
Als Esoterikerin hatte sich Hefti über Jahre an ihrer Gefolgschaft bereichert. Die Rede ist von Millionenbeträgen, die sich die Frau von ihren Mitgliedern schenken liess. Bis die Staatsanwaltschaft im Jahr 2014 ein Verfahren gegen sie eröffnete.
Laut Fachstelle Infosekta hatte die Geistheilerin ihre Anhänger verführt, indem sie ihnen «universelles Wissen» in Aussicht stellte. Stattdessen aber bereicherte sie sich «masslos an ihren Klienten». Für Maria Magdalena Hefti hatte sich das gelohnt. Plötzlich fuhr sie einen noblen Porsche Cayenne und kaufte sich in einem Skigebiet im Glarnerland ein vierstöckiges Chalet.
Laut Blick-Recherchen hat die Geistheilerin heute nur noch eine einzige verbleibende Anhängerin.
Ehemalige Anhängerin klagte
Ins Rollen gebracht hatte den Strafprozess das ehemalige Sektenmitglied Sandra M.* (56), das der «Heilsbringerin» sämtliche irdischen Güter überlassen hatte. «Sie nahm mir alles, was ich hatte. Ich war in einer emotionalen Abhängigkeit», sagte M. zu Blick über ihr damaliges Verhältnis zur «Geistheilerin».
Am Gerichtsprozess geht es hauptsächlich darum, ob M. der «Geistheilerin» 1,5 Millionen Franken geschenkt habe, oder ob es ein Darlehen für das Chalet war, das sich Maria Magdalena Hefti ertrogen hatte, ohne die Absicht, das Geld je zurückzuzahlen.
«Sie sollte mir helfen, mich mit dem Geld gut zu fühlen»
Die «Geistheilerin» streitet sämtliche Vorwürfe ab. Hefti stellt die Geschichte vor der zweiten Instanz in einem ganz anderen Licht dar. «Sie hat mir das Geld geben wollen», sagt sie. «Ich habe ihr gesagt, sie solle mir helfen, mich gut zu fühlen mit dem Geld, sonst könne ich auch zur Bank. Hätte ich das doch lieber getan!»
Über die Privatklägerin schimpft Hefti heftig: «Sie war 17 Jahre Hausfrau und suchte eindeutig ein neues Leben. Sie dachte, sie sei bei mir richtig und wollte überall mitbestimmen. Aber das habe ich mir aufgebaut, nicht sie! Sie wollte mitreden und dachte, sie sei der Star, dabei war sie nur die Geldgeberin. Mein Projekt war der Star.»
Gleichzeitig sei sie ein Opfer ihrer eigenen Entourage gewesen, habe durch die Gründung einer Stiftung und GmbH gar nicht mehr viel zu sagen gehabt – vor allem nicht in Geldfragen. Dass sie einiges vom geschenkten Geld jedoch auch privat ausgab, streitet Hefti, die heute von AHV und Ergänzungsleistungen lebt, nicht ab. Nur: Das sei ihr erlaubt gewesen.
«Ich bin nicht so, wie man mich darstellt»
Ihr Verteidiger Hannes Munz fordert einen vollumfänglichen Freispruch und für den Reputationsverlust eine Genugtuung von 100'000 Franken. «Ich bin nicht so, wie man mich darstellt – ich bin kein böser Mensch», sagt die Beschuldigte nach der Verhandlung zu Blick. Deshalb stimmte sie auch zu, ihren bisher geänderten Namen ab jetzt richtig zu nennen und sie nicht mehr anonymisiert im Bild zu zeigen.
Die Staatsanwältin bleibt dabei: Für sie ist klar, dass Hefti knallhart Gelder abzügelte und privat mit beiden Händen ausgab – zum Beispiel für eine Luxus-Mietwohnung, Schmuck oder teures Geschirr. Sie fordert, dass die Strafe der Vorinstanz bestätigt wird.
Das Urteil erfolgt schriftlich, es wird nächste Woche erwartet.
*Name geändert
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